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zum 1. Mal Miete versteuern - Hilfe! ;) Vorlage V

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    zum 1. Mal Miete versteuern - Hilfe! ;) Vorlage V

    Hallo zusammen,

    ich bin seit neustem Vermieter (habe die Wohnung ersteigert) und muss nun zum ersten Mal Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben. Ich habe da Fragen zur Anlage V, bzw. welche Beträge ich dort eingebe.

    1. Zeile 33 - Erläuterung zur AfA - was genau soll ich in Feld eingeben?

    2. Gerichtsgebühren für Erstellung des Zuschlagsbeschlusses - soll ich die in Anschaffungskosten einrechnen oder in Zeile 50 "Sonstiges" eingeben

    3. Gerichtszinsen - darf ich die Zinsen in AK einrechnen?

    4. Ich vermiete eine möblierte Wohnung (30 Möbelstücke in Mietvertrag). Bei Zeile 50 "Sonstiges" gibt allerdings maximal 5 Unterzeile. Wie soll ich 30 Möbelstücke absetzen?


    Vielen Dank im Voraus
    Yulia

    #2
    Das sind reine Steuerfragen und haben mit Elster nichts zu tun, so dass diese hier im Forum nicht behandelt werden können. Da außerdem wohl die Basics fehlen zu dem Thema, können wir Dir nur raten zumindest für das Erstjahr bzw. dieses thema die Hilfe von Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      1. Zeile 33 - Erläuterung zur AfA - was genau soll ich in Feld eingeben?
      Die jährliche AfA beträgt 2%. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungskosten abzüglich des darin enthaltenen Bodenwertanteils.
      Es wird im ersten Jahr monatlich ab Besitzübergang gerechnet.

      Anschaffungsnebenkosten (Frage 2) gehören zu den Anschaffungskosten und können nur anteilig über die AfA berücksichtigt werden.

      Für Finanzierungskosten (Schuldzinsen) gibt es eine eigene Zeile, nämlich die Zeile 37.

      Und die AfA für die Möbel kannst du in Zeile 36 erklären. Ich würde Einrichtungsgegenstände mit gleicher AfA-Dauer zusammenfassen,

      z. B. Einbauküche 10 Jahre. Deine Fragen betreffen die elektronische Steuererklärung nur am Rande
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank Charlie 24,

        aber welcher Text soll ich in Zeile 33 eingeben als Erläuterung?

        Vielen Dank
        Yulia

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          #5
          ich bekomme so eine Fehlermeldung "die Absetzung für Abnutzung für Gebäude würde im zugehörigen Beschreibungsfeld erläutert. Es wurde jedoch nicht eingegeben, das die AfA laut Erläuterung vorgenommen wurde (1. Anlage V). Was soll es heißen?

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            #6
            Die Herleitung des Bodenwerts, würde ich schriftlich einreichen. Gibt es eine entsprechende Anleitung.

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              #7
              Dankeschön XaverWdg, hat funktioniert! Noch eine kurze Frage - soll ich die Auflistung der Anschaffungskosten separat einreichen? Gibt es eine Vorlage ?

              Vielen Dank iim Voraus

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                #8
                Hallo Yulia,

                hier auf die Schnelle der Link auf das BMF ist ziemlich aktuell

                https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html

                Ist allerdings keine leichte "Kost" .

                Es gibt auch noch weitere Links mit dem Suchbegriff "Aufteilung Grundstückskaufpreis".

                Evtl für das erste Jahr die Steuererklärung durch den Steuerberater machen lassen.

                Gruß Xaver

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                  #9
                  vielen Dank Xaver,

                  soll ich Berechnung zur Aufteilung des Grundstuckpreises mit StErklärung einreichen?

                  Vielen Dank und viele Gruße
                  Yulia

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                    #10
                    Es empfiehlt sich, die Berechnung einzureichen.
                    Falls die Berechnung nicht mit eingereicht wird, fordert das Finanzamt diese in der Regel nach.

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