Hallo zusammen,
ich bin seit neustem Vermieter (habe die Wohnung ersteigert) und muss nun zum ersten Mal Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben. Ich habe da Fragen zur Anlage V, bzw. welche Beträge ich dort eingebe.
1. Zeile 33 - Erläuterung zur AfA - was genau soll ich in Feld eingeben?
2. Gerichtsgebühren für Erstellung des Zuschlagsbeschlusses - soll ich die in Anschaffungskosten einrechnen oder in Zeile 50 "Sonstiges" eingeben
3. Gerichtszinsen - darf ich die Zinsen in AK einrechnen?
4. Ich vermiete eine möblierte Wohnung (30 Möbelstücke in Mietvertrag). Bei Zeile 50 "Sonstiges" gibt allerdings maximal 5 Unterzeile. Wie soll ich 30 Möbelstücke absetzen?
Vielen Dank im Voraus
Yulia
ich bin seit neustem Vermieter (habe die Wohnung ersteigert) und muss nun zum ersten Mal Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben. Ich habe da Fragen zur Anlage V, bzw. welche Beträge ich dort eingebe.
1. Zeile 33 - Erläuterung zur AfA - was genau soll ich in Feld eingeben?
2. Gerichtsgebühren für Erstellung des Zuschlagsbeschlusses - soll ich die in Anschaffungskosten einrechnen oder in Zeile 50 "Sonstiges" eingeben
3. Gerichtszinsen - darf ich die Zinsen in AK einrechnen?
4. Ich vermiete eine möblierte Wohnung (30 Möbelstücke in Mietvertrag). Bei Zeile 50 "Sonstiges" gibt allerdings maximal 5 Unterzeile. Wie soll ich 30 Möbelstücke absetzen?
Vielen Dank im Voraus
Yulia
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