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Verluste im Vorjahr > Grundfreibetrag und Verlustrücktrag im Folgejahr?

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    Verluste im Vorjahr > Grundfreibetrag und Verlustrücktrag im Folgejahr?


    Hallo,
    wie ist das jetzt bitte mit dem sog. Freibetrag, der 2019 bei 9.168€ lag.
    Bzw. Kinderfreibetrag 4.980€ lag,

    Verluste 10.000€ Netto.

    Kann ich die 10.000€ bei der ESE 2020 geltend machen, oder
    die 10.000€ + 9.168€ + 4.980€, oder
    9.168€ + 4.980€?

    Bw. was ist, wenn ich wegen Krankheit/ Sabbatical z.B. 2019 gar nicht arbeiten konnte und 0€ verdient habe?
    Kann ich die Freibeträge in 2020 geltend machen

    Danke im Voraus

    #2
    Verluste gibt es nur, wenn negative Einkünfte erzielt wurden und der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Jahres negativ ist.

    Weder der Grundfreibetrag noch Kinderfreibeträge können zu Verlusten führen, diese Freibeträge können auch nicht andere Jahre übertragen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      d.h. die 10.000€ für was auch immer können in 2020 geltend gemacht werden?!

      Es geht eigentlich um das Jahr 2013.... Ich durfte die nachträglich machen, da sie damals geschätzt wurde.

      Wie läuft das dann mit ESE 2014 etc.

      Wer verbessert die ESE 2014 bzw. womöglich Folgejahre (2015...), wenn auch 2014 ein Jahr mit Verlusten war?

      Die ESE 2014 ist ja jetzt falsch, weil die Verluste aus 2014 nicht berücksichtigt wurden.

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        #4
        Wenn aus deiner nachträglich für 2013 erstellten Einkommensteuererklärung ein vortragsfähiger Verlust resultiert, dann ändert das FA die Folgejahre von sich aus.
        Voruasgesetzt natürlich du hast für die Folgejahre bereits Steuererklärungen eingereicht.

        Eine Berichtigung von 2014 weil du einen Verlust nicht erklärt hast (in 2014 entstanden - nicht vorgetragen) ist nur möglich wenn es dafür eine Änderungsnorm (Abgabenordnung oder Einzelsteuergesetz) gibt.das ist aber Steuerrecht und hat gar nichts mehr mit ELSTER zu tun.
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.09.2020, 14:11.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          "dann ändert das FA die Folgejahre von sich aus."
          > d.h. Monate später bekomme ich eine ESE 2014 verbessert vom Finanzamt?

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            #6
            Jep, ggf. sogar gleichzeitig.Aber wie gesagt, der Gesamtbetrag der Einkünfte 2013 muss negativ sein, das zu versteuernde Einkommen interessiert nicht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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