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Verluste im Vorjahr > Grundfreibetrag und Verlustrücktrag im Folgejahr?

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  • Picard777
    antwortet
    Jep, ggf. sogar gleichzeitig.Aber wie gesagt, der Gesamtbetrag der Einkünfte 2013 muss negativ sein, das zu versteuernde Einkommen interessiert nicht.

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  • CineFeX
    antwortet
    "dann ändert das FA die Folgejahre von sich aus."
    > d.h. Monate später bekomme ich eine ESE 2014 verbessert vom Finanzamt?

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Wenn aus deiner nachträglich für 2013 erstellten Einkommensteuererklärung ein vortragsfähiger Verlust resultiert, dann ändert das FA die Folgejahre von sich aus.
    Voruasgesetzt natürlich du hast für die Folgejahre bereits Steuererklärungen eingereicht.

    Eine Berichtigung von 2014 weil du einen Verlust nicht erklärt hast (in 2014 entstanden - nicht vorgetragen) ist nur möglich wenn es dafür eine Änderungsnorm (Abgabenordnung oder Einzelsteuergesetz) gibt.das ist aber Steuerrecht und hat gar nichts mehr mit ELSTER zu tun.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.09.2020, 14:11.

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  • CineFeX
    antwortet
    d.h. die 10.000€ für was auch immer können in 2020 geltend gemacht werden?!

    Es geht eigentlich um das Jahr 2013.... Ich durfte die nachträglich machen, da sie damals geschätzt wurde.

    Wie läuft das dann mit ESE 2014 etc.

    Wer verbessert die ESE 2014 bzw. womöglich Folgejahre (2015...), wenn auch 2014 ein Jahr mit Verlusten war?

    Die ESE 2014 ist ja jetzt falsch, weil die Verluste aus 2014 nicht berücksichtigt wurden.

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  • Charlie24
    antwortet
    Verluste gibt es nur, wenn negative Einkünfte erzielt wurden und der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Jahres negativ ist.

    Weder der Grundfreibetrag noch Kinderfreibeträge können zu Verlusten führen, diese Freibeträge können auch nicht andere Jahre übertragen werden.

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  • Verluste im Vorjahr > Grundfreibetrag und Verlustrücktrag im Folgejahr?


    Hallo,
    wie ist das jetzt bitte mit dem sog. Freibetrag, der 2019 bei 9.168€ lag.
    Bzw. Kinderfreibetrag 4.980€ lag,

    Verluste 10.000€ Netto.

    Kann ich die 10.000€ bei der ESE 2020 geltend machen, oder
    die 10.000€ + 9.168€ + 4.980€, oder
    9.168€ + 4.980€?

    Bw. was ist, wenn ich wegen Krankheit/ Sabbatical z.B. 2019 gar nicht arbeiten konnte und 0€ verdient habe?
    Kann ich die Freibeträge in 2020 geltend machen

    Danke im Voraus
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