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Fallender Altersentlastungsbetrag bei steigendem Renteneinkommen?

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    Fallender Altersentlastungsbetrag bei steigendem Renteneinkommen?

    In der Vorabberechung des Altersentlastungsbetrages wird für 2019 ein deutlich niedrigerer Betrag ausgewiesen als bei der Berechnung im letzten Jahr (2018).

    Mein Verständnis ist, daß der Altersentlastungsbetrag als Prozentsatz der Einkünfte festgelegt wird. Basis des fixen Prozentsatzes ist das Folge-Jahr, nachdem man 64 geworden ist. Das wäre 2013 mit 27,2% der Einkünfte für mich und 2014 mit 25,6% der Einkünfte für meine Frau.

    Was mich jetzt überrascht ist, daß die Vorabberechnung durch Elster für 2019 zu 30% niedrigeren Euro-Beträgen kommt als für 2018. Die Berechnung für 2018 war übrigens deckungsgleich mit dem dann erhaltenen Einkommenssteuerbescheid ...wie auch die Elster-Vorabberechnungen in den Vorjahren.

    Dies ist umso bemerkenswerter, weil unserer Renteneinkünfte gestiegen sind.

    Die Finanzamt Hotline sagte mir, daß es keine Änderungen im Einkommenssteuergesetz gab.

    Hat jemand eine Idee, woran dies liegen könnte?

    #2
    Für Renteneinkünfte gibt es keinen Altersentlastungsbetrag, weil es da einen steuerfreien Rentenbetrag oder Versorgungsfreibetrag gibt!

    Nur Vermietungseinkünfte und Arbeitseinkommen sowie Gewinneinkünfte zählen für den Altersentlastungsbetrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      dann erklärt sich das vermutlich mit meinen sinkenden Zinseinkünften. Danke für die hilfreiche Rückmeldung

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        #4
        dann erklärt sich das vermutlich mit meinen sinkenden Zinseinkünften.
        Auch das ist möglich, allerdings nur, wenn die Günstigerprüfung bei den Kapitaleinkünften positiv ausfällt, was bei mir noch nie der Fall war.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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