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Gemeinsam genutzte Monatskarte für Bahn

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    Gemeinsam genutzte Monatskarte für Bahn

    Hallo,

    kann mir jemand Hinweise geben, wie man eine als Ehepaar gemeinsam genutzte Monatskarte für die Bahn am optimalsten in der Steuererklärung einträgt:

    Folgende Situation: Ehepaar, Mann fährt Di-Do zur Arbeit mit der Bahn, Montag und Freitag Home-Office. Frau arbeitet nur Mo+Fr und fährt dabei auch mit der Bahn zur Arbeit. Da die beiden Arbeitsstellen im gleichen Ort sind, kann man sich eine übertragbare Monatskarte der Bahn teilen.

    Darf man sich jetzt aussuchen bei wem man die Kosten für die Monats- bzw. Jahreskarte unter "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel" einträgt? Bei dem andren würde man nur die Kilometer für die Entfernungspauschale angeben. Es wäre natürlich besser die Fahrkarte bei dem anzugeben, der weniger damit gefahren ist (weil dort der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Ticketkosten am höchsten ist).

    Man kann das doch so sehen: Die Frau nutzt die Monatskarte für den Weg zur Arbeit, damit kann sie die Ticketkosten bei ihren Werbungskosten eintragen. Der Mann nimmt die Entfernungspauschale in Anspruch. Dass die Frau ihre Monatskarte von Di-Do ihrem Mann leiht ist doch auch nichts anderes als wenn sie die Monatskarte in der Zeit nicht (oder sogar für private Fahrten) nutzen würde, und der Mann mit Fahrrad zur Arbeit fahren würde.

    Kenn hier jemand Quellen, die die rechtliche Situation hier klären?


    #2
    Hallo,

    was heisst am optimalsten?
    Entweder Pauschale oder tatsächliche Kosten für Ticket die dem einzelnen AN entstanden sind.
    Kommst du überhaupt bei 2/3 Tagen über die Pauschale?
    Außerdem: Was hat deine Frage mit Elster zu tun?
    Elster = ELektronischeSTeuerERklärung und nicht Steuerberatung,
    die darf hier nicht geleistet werden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ja, die Kosten für die Monatskarte sind höher als die Pauschale für zwei Arbeitstage je Woche - darum stellt sich die Frage ja. Die konkrete Frage ist aber, ob man frei wählen darf welcher Ehepartner die Pauschale wählt, und bei welchem man die Ticketkosten einträgt (abgebucht wird das Ticket vom gemeinsamen Konto).

      Mit Elster hat das soviel zu tun, in welches Feld man das einträgt. So wie halt bei 90% der Fragen hier.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Anlage N Seite 2 ab Zeile 31

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von trobio Beitrag anzeigen
          Ja, die Kosten für die Monatskarte sind höher als die Pauschale für zwei Arbeitstage je Woche - darum stellt sich die Frage ja. Die konkrete Frage ist aber, ob man frei wählen darf welcher Ehepartner die Pauschale wählt, und bei welchem man die Ticketkosten einträgt (abgebucht wird das Ticket vom gemeinsamen Konto).

          Mit Elster hat das soviel zu tun, in welches Feld man das einträgt. So wie halt bei 90% der Fragen hier.
          Die Frage, ob Du da ein Wahlrecht hast, ist ganz klar Steuerrecht und keine Elsterfrage. IMHO habt Ihr kein Wahlrecht, sondern die jeweiligen ÖPNV-Kosten sind der jeweiligen Fahrt zuzuordnen, d.h. in Eurem Fall 2/5 zu 3/5. Aber das ist meine persönliche Meinung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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