Hallo,
kann mir jemand Hinweise geben, wie man eine als Ehepaar gemeinsam genutzte Monatskarte für die Bahn am optimalsten in der Steuererklärung einträgt:
Folgende Situation: Ehepaar, Mann fährt Di-Do zur Arbeit mit der Bahn, Montag und Freitag Home-Office. Frau arbeitet nur Mo+Fr und fährt dabei auch mit der Bahn zur Arbeit. Da die beiden Arbeitsstellen im gleichen Ort sind, kann man sich eine übertragbare Monatskarte der Bahn teilen.
Darf man sich jetzt aussuchen bei wem man die Kosten für die Monats- bzw. Jahreskarte unter "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel" einträgt? Bei dem andren würde man nur die Kilometer für die Entfernungspauschale angeben. Es wäre natürlich besser die Fahrkarte bei dem anzugeben, der weniger damit gefahren ist (weil dort der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Ticketkosten am höchsten ist).
Man kann das doch so sehen: Die Frau nutzt die Monatskarte für den Weg zur Arbeit, damit kann sie die Ticketkosten bei ihren Werbungskosten eintragen. Der Mann nimmt die Entfernungspauschale in Anspruch. Dass die Frau ihre Monatskarte von Di-Do ihrem Mann leiht ist doch auch nichts anderes als wenn sie die Monatskarte in der Zeit nicht (oder sogar für private Fahrten) nutzen würde, und der Mann mit Fahrrad zur Arbeit fahren würde.
Kenn hier jemand Quellen, die die rechtliche Situation hier klären?
kann mir jemand Hinweise geben, wie man eine als Ehepaar gemeinsam genutzte Monatskarte für die Bahn am optimalsten in der Steuererklärung einträgt:
Folgende Situation: Ehepaar, Mann fährt Di-Do zur Arbeit mit der Bahn, Montag und Freitag Home-Office. Frau arbeitet nur Mo+Fr und fährt dabei auch mit der Bahn zur Arbeit. Da die beiden Arbeitsstellen im gleichen Ort sind, kann man sich eine übertragbare Monatskarte der Bahn teilen.
Darf man sich jetzt aussuchen bei wem man die Kosten für die Monats- bzw. Jahreskarte unter "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel" einträgt? Bei dem andren würde man nur die Kilometer für die Entfernungspauschale angeben. Es wäre natürlich besser die Fahrkarte bei dem anzugeben, der weniger damit gefahren ist (weil dort der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Ticketkosten am höchsten ist).
Man kann das doch so sehen: Die Frau nutzt die Monatskarte für den Weg zur Arbeit, damit kann sie die Ticketkosten bei ihren Werbungskosten eintragen. Der Mann nimmt die Entfernungspauschale in Anspruch. Dass die Frau ihre Monatskarte von Di-Do ihrem Mann leiht ist doch auch nichts anderes als wenn sie die Monatskarte in der Zeit nicht (oder sogar für private Fahrten) nutzen würde, und der Mann mit Fahrrad zur Arbeit fahren würde.
Kenn hier jemand Quellen, die die rechtliche Situation hier klären?
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