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Umsatzsteuervoranmeldung für PV-Anlage, wo muss ich Werte eintragen?

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    #16
    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach passt das so.

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      #17
      Ich habe auch eine kurze Newbie-Frage dazu:

      Verstehe ich das richtig - in Zeile 20 Kennzahl 81 muss ich die Summe aus meinen Abschlagszahlungen (netto) vom Stromanbieter + meiner Eigenentnahme eintragen und das ist alles?

      Ich habe ein bisschen Zeitverzug und das FA hat mir daraufhin eine Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung geschickt bzw. belastet damit monatlich mein Konto.

      Muss ich diese Beträge auch noch irgendwo eintragen? Dieses Amtsdeutsch in Elster.de macht mich verrückt ...

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        #18
        erstehe ich das richtig - in Zeile 20 Kennzahl 81 muss ich die Summe aus meinen Abschlagszahlungen (netto) vom Stromanbieter + meiner Eigenentnahme eintragen und das ist alles?
        Was ist jetzt daran nicht zu verstehen ? Es steht doch darüber: "Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)"

        sowie in der Zeile zum Steuersatz von 19%. Ob das alles ist, weiß ich nicht. Wenn dir für die Anlage keine weiteren Rechnungen vorliegen, aus denen

        du die Vorsteuer geltend machen kannst, war es das. Du gibst für jeden Voranmeldezeitraum eine Voranmeldung ab. Ob das monatlich oder vierteljährlich

        erfolgen muss, hängt davon ab, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Was für mich nicht zu verstehen war, war die Tatsache, dass mir erklärt wurde dass es ganz speziell zwei getrennte Felder dafür geben sollte und zweitens wusste ich nicht, ob die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen auch irgendwo vermerken muss.

          Ich habe jetzt mit dem FA telefoniert und es wurde mir kurz und freundlich erklärt und alles ist gut.

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            #20
            ... dass mir erklärt wurde dass es ganz speziell zwei getrennte Felder dafür geben sollte
            Die gibt es nur im Formular für die Jahreserklärung, jedoch nicht im Voranmeldeformular.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Wir haben letztes Jahr eine PV-Anlage gekauft, die dieses Jahr in Betrieb genommen wurde. Nun muss ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen


              get-mobdro.com
              Zuletzt geändert von gintibande; 30.04.2022, 09:47.

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                #22
                Hört sich plausibel an. Aber mit ElsterFormular geht das nicht mehr. Nimm die Web-Anwendung (Mein Elster).

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                  #23
                  Zitat von gintibande Beitrag anzeigen
                  Wir haben letztes Jahr eine PV-Anlage gekauft, die dieses Jahr in Betrieb genommen wurde. Nun muss ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen
                  Und warum erzählst Du das?

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                    #24
                    Nun muss ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen
                    Was allerdings auch nicht dem aktuellen Rechtsstand entsprechen dürfte. Welche Photovoltaikanlage erreicht denn schon eine jährliche Zahllast von 7.500,00 € ?

                    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...efault.php#nr1
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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