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Angaben zum Kindschaftsverhältnis - Vaterschaft damals noch nicht bestätigt

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    Angaben zum Kindschaftsverhältnis - Vaterschaft damals noch nicht bestätigt

    Hallo zusammen,

    vielleicht eine doofe Frage, aber gebe ich den leiblichen Vater in der Steuererklärung für die gesamte Lebenszeit des Kindes an, auch wenn er erst zu Datum X durch die Vaterschaftsfeststellung als Vater eingetragen worden ist? Es geht hier um ein Jahr, in dem der Vater nichts mit dem Kind, Unterhalt und Co. zu tun hatte, ich hier also auch nichts anderes ausfüllen kann..


    Lieben Dank!

    #2
    M.E. schon, denn ich kann mir jetzt biologisch nicht vorstellen, dass Person X beispielsweise vom 24.12.2010 bis zum 18.07.2019 der Vater war und Person Y dann ab 19.07.2019. Durch die Vaterschaftsfestellung dürfte der leibliche Vater doch rückwirkend ab Kindesgeburt zum Vater erklärt worden sein.

    (Das Thema "Adoption" ist ein anderes Thema, da da ja wirklich dadurch rechtlich das Vater-/Mutterverhältnis zu Person X erlischt zu einem Termin und dann erst ab diesem Termin auf Person Y übergeht. Aber darum geht es hier ja nicht.)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Durch die Vaterschaftsfestellung dürfte der leibliche Vater doch rückwirkend ab Kindesgeburt zum Vater erklärt worden sein.
      Ich wüsste nicht, dass es anders wäre oder sein könnte!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank, dann kann ich den Vater ab Tag 1 eintragen

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