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Anfänger benötigt Hilfe mit Eintrag von Krankengeld, Reha Geld und Abfindung

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    #16
    Ok verstehe, ich habe soweit ich weiss aber keine Lohnsteuerbescheinigung per Brief von meinem alten AG bekommen seit Anfang des Jahres und habe auch keinen Kontakt mehr.
    Doppelt nichts eintragen, da war ich mir auch nicht sicher wegen der vielen Eingabemöglichkeiten. das habe ich dann auch verstanden jetzt, DANKE!

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      #17
      Hallo, habe die Lohnsteuerbescheinigung gefunden kam viel früher , gegen Ende des Arbeitsverhältnisses. vor der Abfindung, da sind alle Felder leer, ich gebe das Blatt dann als kopie dem Finanzamt mit. ich lasse dann alle Felder der Lohnsteuerbescheiniung im Elsterformularprogramm leer und trage die Abfindung dann nur in Zeile 18 ein. Ich hoffe das ist richtig so.
      DANKE!

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        #18
        Eigentlich hätte dir der AG nach Zahlung der Abfindung eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung schicken müssen, in der

        die Abfindung bescheinigt wird. Dem Finanzamt wurde die ja übermittelt. Vielleicht findest du auch die Korrektur auch noch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          das habe ich auch vermutet, finde aber nichts und kann mich nicht daran erinnern einen weiteren Brief bekommen zu haben, da ich die Steuererklärung bis nächste Woche beim Finanzamt abgeben muss, sende ich erstmal die alte Lohnsteuerbescheinigung mit. Kann ich bei Elsterformular auch Dokumente einscannen? oder muss ich die physisch als Brief versenden?
          Danke !!!!!

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            #20
            Kann ich bei Elsterformular auch Dokumente einscannen?
            Nein! Du musst keine Lohnsteuerbescheinigung einreichen, das Finanzamt hat die aktuellen Daten. Der Sachbearbeiter wusste laut deinem Beitrag #1 doch,

            dass du eine Abfindung erhalten hast.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Ok die Abfindungsdaten haben sie bekommen das haben sie mir am Telefon gesagt, aber sie dann auch die gesamte Lohnsteuerbescheinigung vom AG bekommen?
              Ich habe nun die Abfindung in Zeile 18 eingetragen Anlage N, die Felder der Lohnsteuerbescheinigung sind leer, es kommt diese Fehlermeldung beim prüfen

              AHW Abbruch-Hinweise Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

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                #22
                Ok die Abfindungsdaten haben sie bekommen das haben sie mir am Telefon gesagt, aber sie dann auch die gesamte Lohnsteuerbescheinigung vom AG bekommen?
                Das Finanzamt bekommt nur die Lohnsteuerbescheinigung, sonst nichts!

                Du musst doch zu deiner Abfindung eine Abrechnung in Händen haben, aus der hervorgeht, dass keine Lohnsteuer einbehalten wurde ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Hallo, ich habe nur eine kurze Rechnung von myright bekommen in der steht wieviel von der Anfindung als Bezahlung einbehalten wurde, ca 30% ist bei denen so. Ich lege das dann dazu

                  Danke IHnen sehr!

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                    #24
                    Ich habe nochmal eine Frage, ich möchte gerne dass das FA meine Abfindung mit der Fünftel Regel bewertet, ich weiss aber nicht ob mein AG es so auch überwiesen hat, oder welche Faktoren da wichtig sind. Es war eine einmal Zahlung gewesen im letzten Jahr. Soll ich den Betrag da er dann wohl ermässigt besteuert ist in Anlage N Zeile 18 eintragen, mehr gibts da soweit ich es sehe nicht, was passt oder soll ich es darüber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 10? DANKE!!

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                      #25
                      Zitat von metalgear21 Beitrag anzeigen
                      Ich habe nochmal eine Frage, ich möchte gerne dass das FA meine Abfindung mit der Fünftel Regel bewertet, ich weiss aber nicht ob mein AG es so auch überwiesen hat, oder welche Faktoren da wichtig sind. Es war eine einmal Zahlung gewesen im letzten Jahr. Soll ich den Betrag da er dann wohl ermässigt besteuert ist in Anlage N Zeile 18 eintragen, mehr gibts da soweit ich es sehe nicht, was passt oder soll ich es darüber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 10? DANKE!!
                      Hallo,

                      Voraussetzungen für 5tel Regelung

                      https://lsth.bundesfinanzministerium...15/inhalt.html

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #26
                        Ob die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 10 oder eventuell unter Nummer 19 eingetragen war oder nur unter Nummer 3 stand,

                        lässt sich ohne den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung nicht feststellen. Wenn du am Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER teilnehmen würdest,

                        könntest du die Daten vom Finanzamtsserver abrufen. Wenn nicht, dann kannst du nur den Sachbearbeiter am Finanzamt fragen, wo die Abfindung

                        auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist. Du musst doch auch angeben, ob Lohnsteuer einbehalten wurde.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Ok das ist ein guter Tipp, das ist wirklich sehr hilfreich, Vielen Dank, da waere ich nicht drauf gekommen, auch danke für den Link mit der 5tel Regelung, lese ich mir durch
                          ich rufe da an und schicke danach die Steuererklärung ab. Danke !!!!

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                            #28
                            Hallo, ich habe mich wie empfohlen bei mein Elster angemeldet und vom Server die Bescheinigungen runtergeladen die das Finanzamt schon von mir hat. Meine Abfindung war auch dabei.
                            diese ist unter "ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen" eingetragen. Ich habe mir letztes Jahr noch einige Fachbücher gekauft und ich habe ein Monatsticket das ich fast nur für regelmässige Arztbesuche brauche, kann ich diese noch eintragen in der Steuererklärung?

                            Das Programm zeigt nun auch keine Fehler mehr an, ich muss aber so wie es aussieht Geld zurückbezahlen. Gibt es eine Möglichkeit die Steuern legal zu verringern? Habe gerade kein normales Einkommen. Danke !!

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                              #29
                              Hallo,

                              Fahrtkosten zum Arzt = außergewöhnliche Belastungen
                              Zumutbarkeitsgrenze beachten (Internet)

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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                                #30
                                Ok vielen Dank. kann ich mein Ticket1000 das ich nur für Arztbesuche als Abo habe absetzen oder nur die tatsächlichen Fahrten 3x Monat? oder gar nichts. Danke

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