Hallo zusammen,
ich habe heut morgen schonmal eine Frage gestellt und hätte noch eine zweite (und versprochen letzte) wo ich hoffe dass ihr mir genauso lieb helfen könntet
und zwar geht es um die korrekte Eingabe der Steuerberaterrechnung.
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Steuerpflichtiger) - 58,95
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Steuerpflichtiger) - 21,65
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Musterstrasse - 240,73
Ist meine Annahme korrekt dass ich die ersten beiden Werte addieren muss, die 19% MwSt ergänze und diesen Wert von 95,91€ in Anlage N als Werbungskosten eintrage? und den zweiten Wert 285,60€ in Anlage V als Werbungskosten? oder muss ich hier nochmal irgendwo 50% (o.Ä.) abziehen weil nicht alles absetzbar ist? Ich bin etwas verwirrt wann welche Grenzwerte gelten und ob die ersten beiden wie gesagt summiert werden müssen. Vielen lieben Dank
ich habe heut morgen schonmal eine Frage gestellt und hätte noch eine zweite (und versprochen letzte) wo ich hoffe dass ihr mir genauso lieb helfen könntet
und zwar geht es um die korrekte Eingabe der Steuerberaterrechnung.
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Steuerpflichtiger) - 58,95
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Steuerpflichtiger) - 21,65
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Musterstrasse - 240,73
Ist meine Annahme korrekt dass ich die ersten beiden Werte addieren muss, die 19% MwSt ergänze und diesen Wert von 95,91€ in Anlage N als Werbungskosten eintrage? und den zweiten Wert 285,60€ in Anlage V als Werbungskosten? oder muss ich hier nochmal irgendwo 50% (o.Ä.) abziehen weil nicht alles absetzbar ist? Ich bin etwas verwirrt wann welche Grenzwerte gelten und ob die ersten beiden wie gesagt summiert werden müssen. Vielen lieben Dank
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