Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Summe der Werbungskosten nicht unter zu versteuerndes Einkommen zu sehen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Summe der Werbungskosten nicht unter zu versteuerndes Einkommen zu sehen

    Hallo,

    ich habe meine Steuerklärung für 2018 erstellt. Wenn ich die Berechnung am Ende durchführe, dann sehe ich, dass die Werbungskosten (Fortbildungskosten) richtigerweise als Verlustrücktrag/-Vortrag berücksichtigt werden, aber sie sind nicht unter "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" zu sehen (Sondern nur die Sonderausgaben). Ist das richtig so? Sollten die Werbungskosten auch nicht dadrin enthalten sein? (In einem Youtube Video habe ich gesehen, dass das der Fall war).

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Wieso sollten Werbungskosten beim zu versteuernden Einkommen auftauchen? Sie werden vorher von den Einnahmen abgezogen.

    Wird die Summe der Einkünfte dadurch negativ, ergibt sich ein Verlust, der gesondert festgestellt und bei entsprechendem Antrag

    in Zeile 8 der Anlage Sonstiges auch in das nächste Jahr vorgetragen wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich schon dabei bin, noch eine Frage habe ich: Mein komplettes Studium war in der Schweiz, allerdings habe ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten. Soll ich die Werbungskosten in der Anlage N oder Anlage N-AUS eintragen?

      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        Hast du denn in der Schweiz Einkünfte als AN erzielt? Werbungskosten sind die Kosten eines Studiums im Übrigen nur dann, wenn vorher eine

        Berufsausbildung (oder ein Erststudium) abgeschlossen wurde. Die Kosten eines Erststudiums werden nur als Sonderausgaben berücksichtigt,

        die führen nicht zu einem Verlust.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Genau, die Werbungskosten sind die Kosten für mein Zweitstudium (Master in der Schweiz). Ich bin mir nicht so sicher, ob ich die Werbungskosten in die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) oder Anlage N-AUS (Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) eintragen soll.

          Kommentar


            #6
            Wenn du während des Studiums in der Schweiz dort nicht gearbeitet hast, was willst du dann in der Anlage N-AUS überhaupt erklären?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X