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    Nebentätigkeit

    Neben meiner angestellten Tätigkeit in Teilzeit, verdiene ich monatlich 100 Euro für die Pflege einer Website. Im Jahr also 1200 Euro. Ich habe einen Honorarvertrag. Nach meinen Kenntnissen müsste diese Summe steuerfrei sein. Weiß hier jemand, wo ich den Betrag eintragen muss?
    Wäre für eine hilfreiche Antwort sehr dankbar!

    #2
    Hallo,

    warum sollte das steuerfrei sein?
    Die einzige Möglichkeit die mir einfällt ist ein Minijob - ist es einer?

    Und wenn wirklich steuerfrei, dann muss es auch nirgendwo eingetragen werden.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Bei einem Honorarvertrag dürfte wohl kein pauschal versteuerter Minijob vorliegen?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Nein, es ist kein Minijob.

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          #5
          Es bleibt eigentlich die Frage, warum du meinst, dass diese Einkünfte steuerfrei seien. Uneigentlich hat das Ganze mit Elster nichts zu tun.

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            #6
            Die Gewinnermittlung erfolgt mittels einer EÜR, der ermittelte Gewinn ist dann in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung einzutragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              Es bleibt eigentlich die Frage, warum du meinst, dass diese Einkünfte steuerfrei seien.
              Genau - das war die Frage.

              Bei einem Honorarvertrag dürfte wohl kein pauschal versteuerter Minijob vorliegen?
              Ich war davon ausgegangen, dass es nicht wirklich ein Honorarvertrag ist (zwischen den Zeilen passt das nämlich nicht so richtig).
              Aber vielleicht sagt der TS ja mal, wie die Tätigkeit abgerechnet wird?

              Die Gewinnermittlung erfolgt mittels einer EÜR, der ermittelte Gewinn ist dann in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung einzutragen.
              Dann wäre er aber selbstständig. Da werfe ich mal die Scheinselbstständigkeit dagegen (nur ein Kunde, vermutlich auch stark weisungsgebunden).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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