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Anlagen N - Werbungskosten

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    Anlagen N - Werbungskosten

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade noch auf den letzten Drücker meine SE für 2019. Da ich diese auch zum ersten Mal mache bin ich nicht ganz so sattelfest.

    Meine Situation ist folgende: Ich habe 2019 zu Beginn des Jahres vier Monate als Werkstudent in D gearbeitet und habe anschließend mein Masterstudium beendet. Anschließend habe ich im August 2019 eine Vollzeitbeschäftigung begonnen, allerdings als Grenzgänger in Österreich.

    Nun bin ich gerade dabei, die Anlage N zu befüllen. In Zeile 6 habe ich meinen Brutto-AL aus meiner Werkstudententätigkeit eingetragen (ist das überhaupt notwendig da inländisch?). In Zeile 26 den Lohn aus der Grenzgänger Tätigkeit. Nun bin ich an den Werbungskosten. Ist es korrekt, das ich in dieser Situation zwei "Erste Tätigkeitsstätten" habe und bei eintrage?
    Jan-April Werkstudententätigkeit
    Aguust-Dez Vollzeitbeschäftigung Grenzgänger
    Zudem bin ich während meiner Zeit als Werkstudent mit den öffentlichen VK-Mitteln gefahren. Diese waren allerdings im Semesterticket enthalten - was kann ich in diesem Fall ansetzen? Diesen Teil herauszurechnen ist kaum möglich. Aber ich kann vermutlich auch nicht einfach den Preis für einfache Fahrten nehmen und die Kosten damit ausrechnen?

    PS: Ich nutze ElsterForms da mittlerweile ausländischer Wohnsitz

    Vielen Dank euch vorab für eure Hilfe

    #2
    Du postest im Unterforum zur Windows-Software ElsterFormular. Aber vom Text her geh ich davon aus, dass Du diese nicht verwendest.

    In ElsterFormular gibt es eine Abbildung der Lohnsteuerbescheinigung, in die Du die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung, die Du von Deinem Arbeitgeber erhalten hast, direkt übertragen kannst.

    Verwendest Du vielleicht eine andere Software, oder Mein Elster? Dann könnte man die Frage dorthin verschieben.

    Ansonsten darfst Du natürlich in der Einkommensteuererklärung nicht einfach Einnahmen weglassen mit der Begründung, die hättest Du im Inland erzielt.

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      #3
      PS: Ich nutze ElsterForms da mittlerweile ausländischer Wohnsitz
      Wenn damit das Dateiformat FormsForWeb (FFW) gemeint ist, ist klarzustellen, dass das ist kein elektronisch übermittelbares Formular ist.

      Du warst 2019 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, der Wegzug aus Deutschland hindert dich nicht, deine Steuererklärung für 2019

      elektronisch zu übermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Wenn damit das Dateiformat FormsForWeb (FFW) gemeint ist, ist klarzustellen, dass das ist kein elektronisch übermittelbares Formular ist.

        Du warst 2019 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, der Wegzug aus Deutschland hindert dich nicht, deine Steuererklärung für 2019

        elektronisch zu übermitteln.

        Vorab bitte um Entschuldigung wenn dies der falsche Ort für diese Frage ist, bitte sehr gerne verschieben, vielen Dank.

        Genau, ich nutze die FormsForWeb (FFW) und muss diese dann per Post an das zuständige Finanzamt schicken. Bei mir funktioniert die Verwendung von Mein Elster (elektronisch) nicht, da ich im Rahmen der Registrierung (ich war bisher nicht registriert) bei der Bestätigung dieser eine Fehlermeldung erhalte. Grund hierfür ist, dass mit dem Umzug ins Ausland die zur Registrierung notwendige IdNr. deaktiviert wurde. Das wurde mir auch vom zuständigen FA so bestätigt, Rückmeldung war das ich die FFW verwenden soll.

        Die Rückfrage ob das inländische Einkommen einzutragen ist war darauf bezogen, dass ich angenommen habe, dass diese der Behörde bereits vorliegen und ich nur meine Einkünfte und Abgaben aus der Vollzeitbeschäftigung als Grenzgänger einzutragen habe.
        Die inländische Beschäftigung war ja im Rahmen einer Werkstudententätigkeit, bei der ich lediglich RV Beiträge gezahlt habe und darüber hinaus keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben.

        Vielen Dank euch beiden

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          #5
          Vorab bitte um Entschuldigung wenn dies der falsche Ort für diese Frage ist, bitte sehr gerne verschieben, vielen Dank.
          Ein wirklich passendes Unterforum haben wir für diese Formulare nicht. ElsterFormular hättest du für 2019 schon noch verwenden können,

          allerdings müsstest du bei ElsterFormular die komprimierte Erklärung nach der elektronischen Übermittlung ausdrucken, unterschreiben und

          ebenfalls mit der Post an das Finanzamt schicken. Der Vorteil wäre aber, dass du vorab eine (unverbindliche) Steuerberechnung bekommst.

          Was den Umfang der Erklärung angeht, müssen alle Einkünfte des Kalenderjahres erklärt werden, gleich ob davon Lohnsteuer einbehalten wurde

          oder nicht. Bei der Papiererklärung wird darauf inzwischen teilweise verzichtet, bei Verwendung eines Steuerprogramms würde das Weglassen der

          bereits an das Finanzamt übermittelten Einkünfte und Vorsorgeaufwendungen aber dazu führen, dass die Steuerberechnung falsch ist.

          Bezogen auf die von dir verwendeten Vordrucke kannst du die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung für die Tätigkeit als Werkstudent

          weglassen, weil diese Daten bereits als sog. eDaten vorliegen und damit als erklärt gelten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie,

            vielen Dank für deine Antwort und die ausführlichen Erklärungen. Ich werde das entsprechend so umsetzen.
            Kannst du mir auch sagen, inwieweit das mit mit der Pendlerpauschale bei dem Ansatz der Werbungskosten zu berücksichtigen ist?

            Problem war, das ich mit den öffentlichen VK-Mitteln gefahren bin, das Ticket für diese aber bereits im Semesterbeitrag enthalten war. Diesen setze ich, da Zweitstudium, bereits bei den Fortbildungskosten an. Ist dan kein weiterer Ansatz der Pendlerpauschale möglich, nehme ich an?

            Zudem liegt mir auch keine Lohnsteuerbescheinigung zu meiner Werkstudententätigkeit vor - ich nehme an, dass das so ist, weil ich zu dieser Zeit auch keine Steuern bezahlt habe, lediglich die RV?

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              #7
              Zudem liegt mir auch keine Lohnsteuerbescheinigung zu meiner Werkstudententätigkeit vor - ich nehme an, dass das so ist, weil ich zu dieser Zeit auch keine Steuern bezahlt habe, lediglich die RV?
              Man erhält auch dann eine Lohnsteuerbescheinigung, wenn keine Lohnsteuer eingehalten wurde. Dort werden ja auch die Beiträge zur Rentenversicherung

              bescheinigt.

              Die Entfernungspauschale kann eigentlich immer geltend gemacht worden, auch als Radfahrer oder Fußgänger. Die tatsächlichen Kosten spielen zunächst

              keine Rolle. Du kannst ja den Semesterbeitrag um den darin enthaltenen Beitragsanteil für das Semesterticket kürzen, die Beträge sind doch bekannt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                ich hätte in anderer Sache nochmal eine Rückfrage:
                Nach Abschluss meines Masterstudiums bin ich im Mai 2019 umgezogen und habe meinen Studienort verlassen - meine Vollzeitätigkeit als Grenzgänger habe ich im August begonnen. Zum Zeitpunkt des Umzuges war der Vertrag noch nicht unterschrieben, ich war noch im Bewerbungsprozess . Sind in diesem Fall die Umzugskosten im Rahmen eines Umzugs aus beruflichen Gründen ansetzbar? Sprich erste Stelle in einer anderen Stadt?
                Sind hierfür direkt bei Abgabe Nachweise wie Meldebescheinigung notwendig?

                Falls ja, könnte die Pauschale aus 2019 UND mit Nachweis (Überweisung) auch private Helfer angesetzt werden?

                Ich bedanke mich erneut vielmals!

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                  #9
                  Das sind alles Fragen zum Steuerrecht, nicht zur elektronischen Steuererklärung.

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                    #10
                    Okay verstehe ich und bitte um Entschuldigung, Thema kann damit geschlossen werden, da ich zur elektronischen Steuererklärung keine Fragen mehr haben. Danke euch beiden nochmals!

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