Hallo zusammen,
ich mache gerade noch auf den letzten Drücker meine SE für 2019. Da ich diese auch zum ersten Mal mache bin ich nicht ganz so sattelfest.
Meine Situation ist folgende: Ich habe 2019 zu Beginn des Jahres vier Monate als Werkstudent in D gearbeitet und habe anschließend mein Masterstudium beendet. Anschließend habe ich im August 2019 eine Vollzeitbeschäftigung begonnen, allerdings als Grenzgänger in Österreich.
Nun bin ich gerade dabei, die Anlage N zu befüllen. In Zeile 6 habe ich meinen Brutto-AL aus meiner Werkstudententätigkeit eingetragen (ist das überhaupt notwendig da inländisch?). In Zeile 26 den Lohn aus der Grenzgänger Tätigkeit. Nun bin ich an den Werbungskosten. Ist es korrekt, das ich in dieser Situation zwei "Erste Tätigkeitsstätten" habe und bei eintrage?
Jan-April Werkstudententätigkeit
Aguust-Dez Vollzeitbeschäftigung Grenzgänger
Zudem bin ich während meiner Zeit als Werkstudent mit den öffentlichen VK-Mitteln gefahren. Diese waren allerdings im Semesterticket enthalten - was kann ich in diesem Fall ansetzen? Diesen Teil herauszurechnen ist kaum möglich. Aber ich kann vermutlich auch nicht einfach den Preis für einfache Fahrten nehmen und die Kosten damit ausrechnen?
PS: Ich nutze ElsterForms da mittlerweile ausländischer Wohnsitz
Vielen Dank euch vorab für eure Hilfe
ich mache gerade noch auf den letzten Drücker meine SE für 2019. Da ich diese auch zum ersten Mal mache bin ich nicht ganz so sattelfest.
Meine Situation ist folgende: Ich habe 2019 zu Beginn des Jahres vier Monate als Werkstudent in D gearbeitet und habe anschließend mein Masterstudium beendet. Anschließend habe ich im August 2019 eine Vollzeitbeschäftigung begonnen, allerdings als Grenzgänger in Österreich.
Nun bin ich gerade dabei, die Anlage N zu befüllen. In Zeile 6 habe ich meinen Brutto-AL aus meiner Werkstudententätigkeit eingetragen (ist das überhaupt notwendig da inländisch?). In Zeile 26 den Lohn aus der Grenzgänger Tätigkeit. Nun bin ich an den Werbungskosten. Ist es korrekt, das ich in dieser Situation zwei "Erste Tätigkeitsstätten" habe und bei eintrage?
Jan-April Werkstudententätigkeit
Aguust-Dez Vollzeitbeschäftigung Grenzgänger
Zudem bin ich während meiner Zeit als Werkstudent mit den öffentlichen VK-Mitteln gefahren. Diese waren allerdings im Semesterticket enthalten - was kann ich in diesem Fall ansetzen? Diesen Teil herauszurechnen ist kaum möglich. Aber ich kann vermutlich auch nicht einfach den Preis für einfache Fahrten nehmen und die Kosten damit ausrechnen?
PS: Ich nutze ElsterForms da mittlerweile ausländischer Wohnsitz
Vielen Dank euch vorab für eure Hilfe
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