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Anlage Kind - Eintrag für volljähriges KInd, das nicht berücksichtigungsfähig

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    Anlage Kind - Eintrag für volljähriges KInd, das nicht berücksichtigungsfähig

    Sehe im Elster-Formular widersprüchliche Angaben. 2 meiner volljährigen Kinder sind nicht formal berücksichtigungsfähig, trotzdem soll ich Unterstützung als außerordentliche Belastung angeben können, woanders hieß es, auch ohne Berücksichtigung sollen die Kinder eingegeben werden. Das ist aber nicht möglich ohne Berücksichtigungsgrund. Wie Kinder dann trotzdem eintragen?
    Danke

    #2
    Anlage Unterhalt

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Anlage Unterhalt
      Was allerdings voraussetzt, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht, tatsächlich Unterhalt geleistet wird und das Kind nur geringes Vermögen hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke, ich kämpfe v.a. mit dem Formular. D.h. ich muss die beiden Kinder ohne Berücksichtigungsgrund wieder aus Anlage Kind rausnehmen. Das lässt Elster aber auch nicht zu ...

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          #5
          Doch, jetzt geschafft, sorry..

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Was allerdings voraussetzt, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht
            Das hab ich aus der Formulierung

            Zitat von Conndoe Beitrag anzeigen
            nicht formal berücksichtigungsfähig
            geschlossen.

            Natürlich dürfen trotzdem keine falschen Angaben gemacht werden.

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