Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind - Eintrag für volljähriges KInd, das nicht berücksichtigungsfähig

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was allerdings voraussetzt, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht
    Das hab ich aus der Formulierung

    Zitat von Conndoe Beitrag anzeigen
    nicht formal berücksichtigungsfähig
    geschlossen.

    Natürlich dürfen trotzdem keine falschen Angaben gemacht werden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Conndoe
    antwortet
    Doch, jetzt geschafft, sorry..

    Einen Kommentar schreiben:


  • Conndoe
    antwortet
    Danke, ich kämpfe v.a. mit dem Formular. D.h. ich muss die beiden Kinder ohne Berücksichtigungsgrund wieder aus Anlage Kind rausnehmen. Das lässt Elster aber auch nicht zu ...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Anlage Unterhalt
    Was allerdings voraussetzt, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht, tatsächlich Unterhalt geleistet wird und das Kind nur geringes Vermögen hat.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Anlage Unterhalt

    Einen Kommentar schreiben:


  • Anlage Kind - Eintrag für volljähriges KInd, das nicht berücksichtigungsfähig

    Sehe im Elster-Formular widersprüchliche Angaben. 2 meiner volljährigen Kinder sind nicht formal berücksichtigungsfähig, trotzdem soll ich Unterstützung als außerordentliche Belastung angeben können, woanders hieß es, auch ohne Berücksichtigung sollen die Kinder eingegeben werden. Das ist aber nicht möglich ohne Berücksichtigungsgrund. Wie Kinder dann trotzdem eintragen?
    Danke
Lädt...
X