Hallo!
Ich bin neu hier im forum und habe eine Frage zur Anlage KAP, auf die ich hier im forum noch keinen Beitrag gefunden habe.
Nach der neuen Regelung zu Kapitalerträgen sind die Gewinne aus Zinsen und Dividenden mir der 25 % Abgeltungssteuer, die von den Banken abgeführt werden müssen, steuerlich abgegolten. Ich habe in 2019 von mehreren Banken Steuerbescheinigungen erhalten und deren Gesamtsumme in der Anlage KAP wie folgt eingetragen:
Günstigerprüfung Zeile 4: 1 (ja)
Kapitalerträge Zeile 7: 1364
Sparerpauschbetrag Zeile 12: 395
Kapitalertragssteuer Zeile 48: 220
Solidaritätszuschlag Zeile 49: 12
Im Steuerbescheid 2019 wurden dann auch die Kapitalertragssteuer und der Soli aus Zeile 48 und 49 mit 220 und 12 erstattet, da ich den Freibetrag von 801 nicht ausgeschöpft habe,
Auf Seite3 taucht dann aber ein Kasten auf:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d besteuert werden:
Kapitalertrag: 1364
Freibetrag 801
Einkünfte nach § 32 d : 563.
Bei der Berechnung der Steuer wurden dann als zu versteuern diese 563 noch einmal aufgeführt und davon 133 als Steuer berechnet.
So zahle ich doch auf die Einkünfte, von denen bereits die Abgeltungssteuer einbehalten wurde noch einmal Steuern!
Meine Fragen:
1. Habe ich irgendwo einen Fehler beim Eintragen gemacht?
Denn ich habe doch auf alle Erträge bereits die Abgeltungssteuer bezahlt und muss nun noch einmal 563 versteuern.
2. Kann ich gegen die Berechnung Einspruch einlegen oder bei einem Falscheintrag um Berichtigung bitten?
3. Leider ist diese Berechnung auch in den vorhergehenden Bescheiden immer so angewendet worden, weil ich immer wie in 2019 eingetragen hatte.Kann ich da evtl. auch noch um Berichtigung bitten ?
Ich hoffe, das mir jemand einen Tip zur Aufklärung geben kann.
Freundliche Grüße vom
Geldsparer
Ich bin neu hier im forum und habe eine Frage zur Anlage KAP, auf die ich hier im forum noch keinen Beitrag gefunden habe.
Nach der neuen Regelung zu Kapitalerträgen sind die Gewinne aus Zinsen und Dividenden mir der 25 % Abgeltungssteuer, die von den Banken abgeführt werden müssen, steuerlich abgegolten. Ich habe in 2019 von mehreren Banken Steuerbescheinigungen erhalten und deren Gesamtsumme in der Anlage KAP wie folgt eingetragen:
Günstigerprüfung Zeile 4: 1 (ja)
Kapitalerträge Zeile 7: 1364
Sparerpauschbetrag Zeile 12: 395
Kapitalertragssteuer Zeile 48: 220
Solidaritätszuschlag Zeile 49: 12
Im Steuerbescheid 2019 wurden dann auch die Kapitalertragssteuer und der Soli aus Zeile 48 und 49 mit 220 und 12 erstattet, da ich den Freibetrag von 801 nicht ausgeschöpft habe,
Auf Seite3 taucht dann aber ein Kasten auf:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d besteuert werden:
Kapitalertrag: 1364
Freibetrag 801
Einkünfte nach § 32 d : 563.
Bei der Berechnung der Steuer wurden dann als zu versteuern diese 563 noch einmal aufgeführt und davon 133 als Steuer berechnet.
So zahle ich doch auf die Einkünfte, von denen bereits die Abgeltungssteuer einbehalten wurde noch einmal Steuern!
Meine Fragen:
1. Habe ich irgendwo einen Fehler beim Eintragen gemacht?
Denn ich habe doch auf alle Erträge bereits die Abgeltungssteuer bezahlt und muss nun noch einmal 563 versteuern.
2. Kann ich gegen die Berechnung Einspruch einlegen oder bei einem Falscheintrag um Berichtigung bitten?
3. Leider ist diese Berechnung auch in den vorhergehenden Bescheiden immer so angewendet worden, weil ich immer wie in 2019 eingetragen hatte.Kann ich da evtl. auch noch um Berichtigung bitten ?
Ich hoffe, das mir jemand einen Tip zur Aufklärung geben kann.
Freundliche Grüße vom
Geldsparer
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