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Kapitalertragssteuer UND Abgeltungssteuer

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    Kapitalertragssteuer UND Abgeltungssteuer

    Hallo!

    Ich bin neu hier im forum und habe eine Frage zur Anlage KAP, auf die ich hier im forum noch keinen Beitrag gefunden habe.
    Nach der neuen Regelung zu Kapitalerträgen sind die Gewinne aus Zinsen und Dividenden mir der 25 % Abgeltungssteuer, die von den Banken abgeführt werden müssen, steuerlich abgegolten. Ich habe in 2019 von mehreren Banken Steuerbescheinigungen erhalten und deren Gesamtsumme in der Anlage KAP wie folgt eingetragen:
    Günstigerprüfung Zeile 4: 1 (ja)
    Kapitalerträge Zeile 7: 1364
    Sparerpauschbetrag Zeile 12: 395
    Kapitalertragssteuer Zeile 48: 220
    Solidaritätszuschlag Zeile 49: 12

    Im Steuerbescheid 2019 wurden dann auch die Kapitalertragssteuer und der Soli aus Zeile 48 und 49 mit 220 und 12 erstattet, da ich den Freibetrag von 801 nicht ausgeschöpft habe,
    Auf Seite3 taucht dann aber ein Kasten auf:
    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d besteuert werden:
    Kapitalertrag: 1364
    Freibetrag 801
    Einkünfte nach § 32 d : 563.
    Bei der Berechnung der Steuer wurden dann als zu versteuern diese 563 noch einmal aufgeführt und davon 133 als Steuer berechnet.
    So zahle ich doch auf die Einkünfte, von denen bereits die Abgeltungssteuer einbehalten wurde noch einmal Steuern!

    Meine Fragen:
    1. Habe ich irgendwo einen Fehler beim Eintragen gemacht?
    Denn ich habe doch auf alle Erträge bereits die Abgeltungssteuer bezahlt und muss nun noch einmal 563 versteuern.
    2. Kann ich gegen die Berechnung Einspruch einlegen oder bei einem Falscheintrag um Berichtigung bitten?
    3. Leider ist diese Berechnung auch in den vorhergehenden Bescheiden immer so angewendet worden, weil ich immer wie in 2019 eingetragen hatte.Kann ich da evtl. auch noch um Berichtigung bitten ?

    Ich hoffe, das mir jemand einen Tip zur Aufklärung geben kann.

    Freundliche Grüße vom
    Geldsparer



    #2
    Ich glaube, das hast du falsch interpretiert. Der Steuerbescheid sagt nur, dass die über 801,00 € liegenden Kapitalerträge nach § 32d EStG

    zu versteuern sind, weil die Günstigerprüfung nicht greift. Dass die von den Banken einbehaltene Kapitalertragssteuer verrechnet wurde, ist

    nur aus der tabellarischen Festsetzung am Anfang des Steuerbescheids ersichtlich. Da wird nichts doppelt versteuert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, Du machst einen Denkfehler, das Ergebnis ist doch korrekt: Die Banken haben einen Sparerpauschbetrag von 395 € berücksichtigt und 220 € + 12 € einbehalten auf 969 € darüber hinausgehende Kapitalerträge. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird das gerade gezogen und ein Sparerpauschbetrag von 801 € berücksichtigt, zu versteuern sind also nur noch 563 €.

      Diese 563 € werden dann auf Seite 2 aufgeführt und darauf die Abgeltungssteuer berechnet (133 €, wobei der Betrag nicht ganz passt) und zu der Einkommensteuer auf Dein zu versteuerndes Einkommen addiert. Auf Seite 1 in der Abrechnung werden aber die vollen 220 € + 12 € auf diese Einkommensteuer angerechnet mit der Folge, dass Du im Ergebnis per Saldo so gestellt bist, als wären von Anfang an 801 € freigestellt und nur 563 € versteuert worden.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo,

        da ich den Freibetrag von 801 nicht ausgeschöpft habe,
        Wie kommst du denn darauf? Weiter oben schreibst du doch: "Kapitalerträge Zeile 7: 1364".

        Übrigens sind das 89 Euro zu viel. Hattest du unversteuerte Kapitalerträge, etwa aus dem Ausland?


        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Oder Erstattungszinsen des Finanzamts ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Oder Erstattungszinsen des Finanzamts ?
            Die wären allerdings nicht in Zeile 7 einzutragen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              oh ja, richtig, die Erträge aus dem Ausland dann auch nicht. Ergo stimmt der Betrag in Zeile 7 nicht (oder der in Zeile 12, was wohl häufiger vorkommt).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Hallo Charlie und Picard, reckoner

                vielen Dank für Eure schnellen und kompetenten Antworten !!!
                Ich habe da viel zu viel gegengerechnet.
                Jetzt habe ich verstanden, das es im Grunde ja ganz einfach ist:
                das FA erstattet im ersten Schritt die gesamte gezahlte Kapital(Abgeltungs)steuer, so das das Konto quasi 0 ist und berechnet dann im zweiten Schritt die neue Abgeltungssteuer, die dann, nach Abzug des Freibetrages von 801 als Steuer wieder hinzugerechnet wird.
                Das ist doch so richtig verstanden?
                das FA hat keine Zinsen erstattet, aber ich hatte 120 aus dem Ausland, wo keine Steuer abgeführt wurde. Sorry,
                das hatte ich auch nicht beachtet.

                viele Grüsse
                Geldsparer

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                  #9
                  Genauso isses.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    Das ist doch so richtig verstanden?
                    Genauso ist das! Und weil du 120,00 € aus dem Ausland ohne Steuereinbehalt hattest und insgesamt mehr als die 801,00 €, müssen die Kapitalerträge auch

                    erklärt werden. Wenn du den Steuerabzug im Inland minimieren willst, musst du in Zukunft deine Freistellungsaufträge optimieren.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Tausend Dank noch einmal für Eure Hilfen!!
                      Die Freistellungsaufträge werden in Zukunft optimiert!

                      Beste Grüße
                      vom
                      Geldsparer

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