Folgende Fehlermeldung ist für mich unverständlich: "Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Verwaltungskosten abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt". Beispiel: Ich gebe als Gesamtbetrag 50 € ein, 30 % der Werbungskosten sind nicht abzugsfähig, also gebe ich bei Prozent 0,3 ein und bei abzugsfähigen Werbungskosten 35 €. Warum erscheint die Fehlermeldung?
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Keine Ankündigung bisher.
Fehlermeldung bei Anlage V > Werbungsosten > verhältnismäßig ermittelt
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Ich glaube jetzt nicht, dass du deine Einkommensteuererklärung mit ElsterFormular erstellst, auch wenn du im Unterforum für ElsterFormular schreibst.
Bei ElsterFormular müssen die abzugsfähigen Werbungskosten nämlich nicht manuell eingetragen werden.
Bei Mein ELSTER musst du den Prozentwert der Eigennutzung in dem Format eingeben, dass die Anwendung erwartet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Es muss 30 sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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