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Fehlermeldung bei Anlage V > Werbungsosten > verhältnismäßig ermittelt

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    Fehlermeldung bei Anlage V > Werbungsosten > verhältnismäßig ermittelt

    Folgende Fehlermeldung ist für mich unverständlich: "Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Verwaltungskosten abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt". Beispiel: Ich gebe als Gesamtbetrag 50 € ein, 30 % der Werbungskosten sind nicht abzugsfähig, also gebe ich bei Prozent 0,3 ein und bei abzugsfähigen Werbungskosten 35 €. Warum erscheint die Fehlermeldung?

    #2
    Ich glaube jetzt nicht, dass du deine Einkommensteuererklärung mit ElsterFormular erstellst, auch wenn du im Unterforum für ElsterFormular schreibst.

    Bei ElsterFormular müssen die abzugsfähigen Werbungskosten nämlich nicht manuell eingetragen werden.

    Bei Mein ELSTER musst du den Prozentwert der Eigennutzung in dem Format eingeben, dass die Anwendung erwartet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      also gebe ich bei Prozent 0,3 ein
      Warum 0,3? Es muss 30 sein.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Es muss 30 sein.
        Es muss sogar 30,00 eingegeben werden, wenn der Eigennutzungsanteil 30% beträgt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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