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Musa Unterhaltsempfänger den Unterhalt angeben?

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    Musa Unterhaltsempfänger den Unterhalt angeben?

    Ich unterstütze meinen Sohn finanziell, der ein berufsbegleitendes Studium macht. Ich gebe diese Zahlung in der Anlage Unterhalt an. Muss er als Empfänger in seiner Einkommenssteuererklärung die Zuwendung auf angeben und wenn ja, wo? DANKE!

    #2
    Hallo,

    Gegenfrage: Der Sohn ist über 25?
    Das Einkommen des Sohnes abzüglich Freibeträge wird angerechnet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Danke - ja der Sohn ist über 25 und hat noch anderes Einkommen, das er natürlich auch versteuert. Ich möchte nur wissen, ob er diesen Zuschuss von mir in der Steuererklärung irgendwo angeben muss. Ich habe dazu nichts gefunden in den Anlagen.

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        #4
        Hallo,

        nein, aber deine Frage hat überhaupt nichts mit Elster zu tun

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ich möchte nur wissen, ob er diesen Zuschuss von mir in der Steuererklärung irgendwo angeben muss. Ich habe dazu nichts gefunden in den Anlagen.
          Nein, in seiner Steuererklärung muss er die Unterstützungsleistung eines Elternteils nicht angeben, das sind bei ihm keine steuerpflichtigen Einkünfte.

          Du musst aber seine Einkünfte und Bezüge in der Anlage Unterhalt erklären, aber das weißt du ja.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            wenn der Sohn schon sein anderes Einkommen versteuert, kannst du dir höchstwahrscheinlich die Anlage Unterhalt sparen.
            siehe Beitrag von Charlie24 und von mir: Das Einkommen des Sohnes abzüglich Freibeträge wird angerechnet

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Danke, das hat mir geholfen! Ich finde schon, dass das was mit Elster zu tun hat...

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                #8
                Es hat etwas mit der Steuererklärung zu tun, aber nichts mit dem Thema "elektronische Steuererklärung", denn Deine Frage würde sich bei einer Papiererklärung genauso stellen. Und das ist nun mal ein Elster-Forum (Elster = elektronische Steuererklärung) und nicht ein Steuerberatungsforum, das i.ü. nach dem Steuerberatungsgesetz auch nicht zulässig wäre. Dafür gibt es Angehörige der steuerberatenden Berufe.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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