Hallo Zusammen,
bisher habe ich meine Steuererklärung immer problemlos selber gemacht, doch nun habe ich einen für mich etwas komplizierteren Fall, so dass leider viele Fragen entstehen.
Zur Situation:
Folgende Fragen kamen dabei auf:
Vielen Dank für Euren Rat im Voraus!
Viele Grüße
bisher habe ich meine Steuererklärung immer problemlos selber gemacht, doch nun habe ich einen für mich etwas komplizierteren Fall, so dass leider viele Fragen entstehen.
Zur Situation:
- Umzug
- Krankheitstage
- Wiedereingliederung
Folgende Fragen kamen dabei auf:
- Umzug
- Ich würde zwei Tätigkeitsstätten angeben, in beidem Fällen aber die gleiche Arbeitsstelle angeben, nur mit unterschiedlichen Entfernungen, aufgrund des unterschiedlichen Wohnorts (entsprechenden Vermerk machen)?
- bei dem Feld "vom - bis" würde ich bei der ersten Tätigkeitstätte den Zeitraum von Anfang des Jahres bis zum Zeitpunkt des Umzugs angeben, bei der zweiten Tätigkeitsstelle den Zeitraum vom Zeitpunkt des Umzugs bis Ende des Jahres?
- Die Urlaubs-/Krankheitstage und die aufgesuchten Tage dann entsprechend auch nur für diesen Zeitraum angeben?
- Krankheitstage
- Ich würde bei den "Krankheits-/Urlaubstagen" die effektiven Krankheitstage für diesen Zeitraum (s.o.) angeben. Die "aufgesuchten Tage" sind dann = die theoretischen Arbeitstage dieses Zeitraums, ohne Urlaub und Krankheit minus Krankheits-/Urlaubstage. Korrekt?
- Oder sind die aufgesuchten Tage die theoretischen Arbeitstage dieses Zeitraums ohne Urlaub und Krankheit und der Abzug erfolgt durch das Finanzamt anhand der angegeben Krankheits-/Urlaubstage?
- Bsp. = Zeitraum vom 01.01.2019 - 31.08.2019 = Arbeitstage ohne Abzüge 167. Gebe ich dann als Krankheitstage bspw. 40 Tage an und bei den aufgesuchten Tagen trotzdem 167, oder dann 127?
- Ich würde bei den "Krankheits-/Urlaubstagen" die effektiven Krankheitstage für diesen Zeitraum (s.o.) angeben. Die "aufgesuchten Tage" sind dann = die theoretischen Arbeitstage dieses Zeitraums, ohne Urlaub und Krankheit minus Krankheits-/Urlaubstage. Korrekt?
- Wiedereingliederung
- Ich habe schon gelesen, dass die Fahrtkosten, die in der Wiedereingliederung entstehen, trotzdem mit den 0,30€/km Wegstrecke geltend gemacht werden dürfen, obwohl in dieser Zeit weiterhin Krankengeld und kein Lohn gezahlt wird
- Wie gebe ich dies bei den Krankheitstagen bzw. den aufgesuchten Tagen an? Es handelt sich ja sowohl um Krankheitstage, als auch um aufgesuchte Tage.
- Ich habe schon gelesen, dass die Fahrtkosten, die in der Wiedereingliederung entstehen, trotzdem mit den 0,30€/km Wegstrecke geltend gemacht werden dürfen, obwohl in dieser Zeit weiterhin Krankengeld und kein Lohn gezahlt wird
Vielen Dank für Euren Rat im Voraus!
Viele Grüße
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