Moin,
es wurde Krankengeld bezogen und dieses wurde in der Einkommenssteuererklärung angegeben.
Im Einkommenssteuerbescheid taucht dieser Bezug nur in den Erläuterungen auf.
Die Krankenkasse bescheinigt (und übermittelt elektronisch) das gezahlte Krankengeld plus die gezahlten Versichertenanteile an der Renten- und Arbeitslosenversicherung; also das Bruttokrankengeld.
Mir ist bekannt, dass das Krankengeld aufgrund des Progessionsvorbehaltes das zu versteuernde Einkommen erhöht.
Nur kann man nicht erkennen in welcher Höhe das Einkommen erhöht wird.
Warum erhöhen die geleisteten Versichertenanteile an der Renten- und Arbeitslosenversicherung das zu versteuernde Einkommen? Müsste nicht zumindest der Rentenversicherungsanteil wie Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden? So werden nun vermutlich Steuern auf Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Vielen Dank!
es wurde Krankengeld bezogen und dieses wurde in der Einkommenssteuererklärung angegeben.
Im Einkommenssteuerbescheid taucht dieser Bezug nur in den Erläuterungen auf.
Die Krankenkasse bescheinigt (und übermittelt elektronisch) das gezahlte Krankengeld plus die gezahlten Versichertenanteile an der Renten- und Arbeitslosenversicherung; also das Bruttokrankengeld.
Mir ist bekannt, dass das Krankengeld aufgrund des Progessionsvorbehaltes das zu versteuernde Einkommen erhöht.
Nur kann man nicht erkennen in welcher Höhe das Einkommen erhöht wird.
Warum erhöhen die geleisteten Versichertenanteile an der Renten- und Arbeitslosenversicherung das zu versteuernde Einkommen? Müsste nicht zumindest der Rentenversicherungsanteil wie Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden? So werden nun vermutlich Steuern auf Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Vielen Dank!
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