Moin,
nach langen Lesen des § 32a EStG komme ich zu dem Ergebnis, dass bei Anwendung des Ehegattensplittings das gemeinsam bezogene Einkommen zur Hälfte geteilt und die festzusetzende Einkommenssteuer so dann aus dem halben Einkommen ermittelt und auf volle Eurobeträge abgerundet wird. Danach wird die so ermittelte Steuer wieder verdoppelt.
Wie kann es dann sein, dass im Einkommenssteuerbescheid im Abschnitt "Berechnung der Steuer“ ein ungerader Betrag heraus kommt?
Anmerkung:
Es wurde auch Krankengeld bezogen. Wenn ich diesen Betrag im Elsterformular weglasse, dann erhalte ich keine ungeraden Einkommensteuerbeträge.
Dies habe ich mit mehrfach geänderten Einkommensbeträgen durchgespielt.
Vielen Dank!
nach langen Lesen des § 32a EStG komme ich zu dem Ergebnis, dass bei Anwendung des Ehegattensplittings das gemeinsam bezogene Einkommen zur Hälfte geteilt und die festzusetzende Einkommenssteuer so dann aus dem halben Einkommen ermittelt und auf volle Eurobeträge abgerundet wird. Danach wird die so ermittelte Steuer wieder verdoppelt.
Wie kann es dann sein, dass im Einkommenssteuerbescheid im Abschnitt "Berechnung der Steuer“ ein ungerader Betrag heraus kommt?
Anmerkung:
Es wurde auch Krankengeld bezogen. Wenn ich diesen Betrag im Elsterformular weglasse, dann erhalte ich keine ungeraden Einkommensteuerbeträge.
Dies habe ich mit mehrfach geänderten Einkommensbeträgen durchgespielt.
Vielen Dank!
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