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Ehegattensplitting und Rundungen

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    Ehegattensplitting und Rundungen

    Moin,

    nach langen Lesen des § 32a EStG komme ich zu dem Ergebnis, dass bei Anwendung des Ehegattensplittings das gemeinsam bezogene Einkommen zur Hälfte geteilt und die festzusetzende Einkommenssteuer so dann aus dem halben Einkommen ermittelt und auf volle Eurobeträge abgerundet wird. Danach wird die so ermittelte Steuer wieder verdoppelt.

    Wie kann es dann sein, dass im Einkommenssteuerbescheid im Abschnitt "Berechnung der Steuer“ ein ungerader Betrag heraus kommt?

    Anmerkung:
    Es wurde auch Krankengeld bezogen. Wenn ich diesen Betrag im Elsterformular weglasse, dann erhalte ich keine ungeraden Einkommensteuerbeträge.
    Dies habe ich mit mehrfach geänderten Einkommensbeträgen durchgespielt.

    Vielen Dank!


    #2
    Wie kann es dann sein, dass im Einkommenssteuerbescheid im Abschnitt "Berechnung der Steuer“ ein ungerader Betrag heraus kommt?
    Das hat m. E. damit zu tun, dass beim Progressionsvorbehalt der erhöhte Steuersatz mit 4-Nachkommastellen angewendet wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das scheint die Erklärung zu meiner Frage zu sein.

      Herzlichen Dank.

      Kommentar

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