Hallo,
wir sind seit 2018 ein Haus am Umbauen. Es entstehen 2 Mietwohnungen. Eine wird jetzt im Januar 21 fertiggestellt.
Nun hat mir jemand mitgeteilt, dass ich die Ausgaben, die wir haben, als Werbungskosten in der Anlage V angeben kann.
Diese lässt sich aber nur ausfüllen, wenn ich angebe, ob ich es dauerhaft vermiete (zu welchem Preis) oder als Ferienwohnung.
Es erscheint eine Fehlermeldung.
Was muss ich wo eingeben (oder nicht eingeben), wenn ich noch keine Einnahmen habe?
Vielen Dank!
wir sind seit 2018 ein Haus am Umbauen. Es entstehen 2 Mietwohnungen. Eine wird jetzt im Januar 21 fertiggestellt.
Nun hat mir jemand mitgeteilt, dass ich die Ausgaben, die wir haben, als Werbungskosten in der Anlage V angeben kann.
Diese lässt sich aber nur ausfüllen, wenn ich angebe, ob ich es dauerhaft vermiete (zu welchem Preis) oder als Ferienwohnung.
Es erscheint eine Fehlermeldung.
Was muss ich wo eingeben (oder nicht eingeben), wenn ich noch keine Einnahmen habe?
Vielen Dank!
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