Ja... . Ich hatte sie erst vor Kurzem abgegeben
Leider kenne ich mich nicht so gut aus.
Mittlerweile habe ich mir aber alle notwendigen Informationen aus dem Internet zusammengesucht.
Mir hat jemand was falsches mitgeteilt, deshalb dachte ich die ganze Zeit, ich könnte die Kosten erst angeben, wenn es fertiggestellt und vermietet ist. Aber es war / ist schon eine riesen Investition und sehr viel Arbeit. Deshalb bin ich froh, wenn das wenigstens noch klappt.
Vielen Dank nochmal für die Info
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage V vor Vermietung
Einklappen
X
-
Nachtrag: Die von mir genannten Zeilennummern stimmen für das Jahr 2019, im Jahr 2018 waren das die Zeilen 36 und 37.
Kannst du denn für das Jahr 2018 die Kosten überhaupt noch nacherklären?
Einen Kommentar schreiben:
-
aber die vollen Beträge kann ich angeben ?
Notar- und Grundbuchgebühren für den Erwerb kann man nur anteilig über die AfA geltend machen.
- Likes 1
Einen Kommentar schreiben:
-
*übrigens meinte ich Spalte, nicht Zeile .
hab‘s geändert
Einen Kommentar schreiben:
-
Okay, hab‘s gerade gesehen und geändert.
aber die vollen Beträge kann ich angeben ?
Einen Kommentar schreiben:
-
Die Spalten 1 bis 3 musst du bei der geplanten vollständigen Vermietung überhaupt nicht ausfüllen, nur die Spalte 4 !
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von Dani982 Beitrag anzeigenSeite 2: habe ich die Werte alle ermittelt. Da ich keine Wohnung vermietet habe, kann ich den kompletten Betrag in Zeile 4 eingeben?
Einen Kommentar schreiben:
-
Seite 2: habe ich die Werte alle ermittelt. Da ich keine Wohnung vermietet habe, kann ich die kompletten Beträge von Zeile 37 (Notar/Grundbuch), 38 (Abschlussgebühr BSV / Kontoführungsgebühr) und Zeile 46 in Spalte 4 eingeben?Zuletzt geändert von Dani982; 27.12.2020, 11:52.
Einen Kommentar schreiben:
-
Es geht um laufende Kosten, Steuern, Versicherungen, Zinsen usw... diese kann man in dem entsprechenden Jahr angeben.
Einen Kommentar schreiben:
-
Es geht nicht um die direkten Umbaukosten, die fließen als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit ein, wenn der Umbau fertiggestellt wird. Es geht um laufende Kosten, Steuern, Versicherungen, Zinsen usw... diese kann man in dem entsprechenden Jahr angeben. Dadurch entsteht uns ja ein Verlust.
Einen Kommentar schreiben:
-
Nun hat mir jemand mitgeteilt, dass ich die Ausgaben, die wir haben, als Werbungskosten in der Anlage V angeben kann.
Herstellungskosten, die nur über die AfA geltend gemacht werden können.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ich möchte die 2018 / 2019 abgeben / ändern.
auf der ersten Seite muss ich das angeben. Die Wohnungen sind aber noch nicht vermietet. Soll ich da 0€ oder 1€ eingeben oder nicht? (Dann möchtr Elster das wissen)
Einen Kommentar schreiben:
-
Welche Steuererklärung machst Du gerade? Welche Werbungskosten hast Du eingetragen? Wie lautet die Fehlermeldung?
Einen Kommentar schreiben:
-
Anlage V vor Vermietung
Hallo,
wir sind seit 2018 ein Haus am Umbauen. Es entstehen 2 Mietwohnungen. Eine wird jetzt im Januar 21 fertiggestellt.
Nun hat mir jemand mitgeteilt, dass ich die Ausgaben, die wir haben, als Werbungskosten in der Anlage V angeben kann.
Diese lässt sich aber nur ausfüllen, wenn ich angebe, ob ich es dauerhaft vermiete (zu welchem Preis) oder als Ferienwohnung.
Es erscheint eine Fehlermeldung.
Was muss ich wo eingeben (oder nicht eingeben), wenn ich noch keine Einnahmen habe?
Vielen Dank!
Einen Kommentar schreiben: