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Kleinunternehmer und versehentlich Ust. ausgewiesen

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    Kleinunternehmer und versehentlich Ust. ausgewiesen

    Hallo, ich bin Kleinunternehmer und habe versehentlich bei wenigen Kunden die Umsatzsteuer ausgewiesen.
    Wie kann ich diese jetzt an das Finanzamt übermitteln? Ich bin nämlich gerade dabei meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu machen.
    Über jede Antwort freue ich mich.
    LG

    #2
    Du musst eine Umsatzsteuererklärung einreichen, in der du die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer anmeldest und abführst.

    Mit der EÜR hat das zunächst nichts zu tun. Vielleicht kannst du die Rechnungen auch korrigieren, aber das ist kein Thema dieses Forums.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Für 2019 gehört das in Zeile 162 der Umsatzsteuererklärung.

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Für 2019 gehört das in Zeile 162 der Umsatzsteuererklärung.
        2019 ging es auch noch mit ElsterFormular! Falls es um 2020 geht, wäre es ebenfalls die Zeile 162 richtig, allerdings nicht bei ElsterFormular,

        denn damit lassen sich keine Erklärungen für 2020 erstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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