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Kleinunternehmer und versehentlich Ust. ausgewiesen

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  • Charlie24
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Für 2019 gehört das in Zeile 162 der Umsatzsteuererklärung.
    2019 ging es auch noch mit ElsterFormular! Falls es um 2020 geht, wäre es ebenfalls die Zeile 162 richtig, allerdings nicht bei ElsterFormular,

    denn damit lassen sich keine Erklärungen für 2020 erstellen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Für 2019 gehört das in Zeile 162 der Umsatzsteuererklärung.

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  • Charlie24
    antwortet
    Du musst eine Umsatzsteuererklärung einreichen, in der du die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer anmeldest und abführst.

    Mit der EÜR hat das zunächst nichts zu tun. Vielleicht kannst du die Rechnungen auch korrigieren, aber das ist kein Thema dieses Forums.

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  • arthur
    hat ein Thema erstellt Kleinunternehmer und versehentlich Ust. ausgewiesen.

    Kleinunternehmer und versehentlich Ust. ausgewiesen

    Hallo, ich bin Kleinunternehmer und habe versehentlich bei wenigen Kunden die Umsatzsteuer ausgewiesen.
    Wie kann ich diese jetzt an das Finanzamt übermitteln? Ich bin nämlich gerade dabei meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu machen.
    Über jede Antwort freue ich mich.
    LG
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