Guten Abend
Ich habe in 2020 ein Grundstück mit Altbestand erworben, das neu bebaut und vermietet werden soll. Der Abriss wurde schon 2020 durchgeführt. Da der Abriss, etc. ja Herstellungskosten sind bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich die Kosten für die Steuer schon 2020 angeben soll oder erst wenn der Bau fertiggestellt ist (2021 oder2022). Wie soll ich vorgehen und was ist steuertechnisch besser?
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich habe in 2020 ein Grundstück mit Altbestand erworben, das neu bebaut und vermietet werden soll. Der Abriss wurde schon 2020 durchgeführt. Da der Abriss, etc. ja Herstellungskosten sind bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich die Kosten für die Steuer schon 2020 angeben soll oder erst wenn der Bau fertiggestellt ist (2021 oder2022). Wie soll ich vorgehen und was ist steuertechnisch besser?
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