Welche Formulare muss man ausfüllen wenn man Kleinunternehmer ist und gleichzeitig Minijob habe und in Rente bin
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Welche Formulare muss man ausfüllen
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Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du eine Umsatzsteuererklärung einreichen (zumindest in den meisten Bundesländern),
außerdem eine EÜR für die Gewinnermittlung. Natürlich musst du auch eine Einkommensteuererklärung ausfüllen. Deinen Minijob
musst du dort nur erklären, wenn er nicht pauschal versteuert wird. Ansonsten gehören zu deiner Einkommensteuererklärung neben
dem Hauptvordruck die Anlagen R (Rente), G (Gewerbe) oder S (Freiberuflich, selbständige Arbeit) und Vorsorgeaufwand (Kranken- und
Pflegeversicherung), eventuell noch die Anlagen Haushaltsnahe Aufwendungen, Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben.
Wegen der Gewinneinkünfte musst du 2020 auch die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen.
Mit ElsterFormular geht das für 2020 alles nicht mehr, das Programm wurde eingestellt !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Muss man auch Umsatzsteuer ausfüllen, wenn man als Kleinunternehmer unter 17.500,--€ ist?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung muss nur bei bestimmten Konstellationen zwingend ausgefüllt werden.
https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=xFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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