Hallo, meine Selbständigkeit gibt es seit 2018 nicht mehr (also auch keine EÜR), aber ich habe noch eine Rechnung von dem Steuerberater (bezahlt in 2019), die ich gerne bei meiner aktuellen Steuererklärung (2019) mit einreichen möchte. An welcher Stelle kann ich die Steuerberatungskosten eintragen? Oder kann ich diese Kosten nicht mehr ansetzen, weil es keine EÜR mehr gibt? DANKE für eine kurze Rückmeldung!!!
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Keine Ankündigung bisher.
Steuerberatungskosten EÜR
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Soweit mir bekannt, sind ja nur die Kosten der Einkunftsermittlung absetzbar. Wenn es sich um solche handelt, musst du eben
für 2019 nochmal eine EÜR einreichen oder mit deinem Finanzamt abklären, dass du diese Kosten als Verlust in der Anlage S (oder G)
erklärst, ohne dafür zusätzlich eine EÜR einreichen zu müssen, wobei das mit der EÜR aber auch ganz einfach ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Der Artikel ist meine ich nicht schlecht
https://www.finanztip.de/steuerberatungskosten/
Gibt es aber bei entsprechender Suche mit Sicherheit noch mehr zu finden.
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