Hallo,
ich bin seit 2020 als freiberufliche Übersetzerin tätig. Im Februar habe ich (hauptsächlich) zu beruflichen Zwecken einen neuen Laptop für 999,00 € gekauft. Nun möchte ich diesen gerne von der Steuer absetzten. Mir ist dabei nicht ganz klar, ob ich ihn als Sammelposten oder als Abschreibung behandeln muss. Ich habe gelesen, dass Waren zwischen 250 und 1000 € als Sammelposten über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden. Allerdings habe ich wiederum an anderer Stelle gelesen, dass ein einziges Produkt nicht mehr als 800 € kosten darf, um als Sammelposten aufgeführt werden zu können. Stimmt das? In diesem Fall müsste ich den Computer dann als Abschreibung über 3 Jahre hinweg absetzten, richtig?
Außerdem habe ich die für den Laptop gezahlte Vorsteuer im Februar (als ich den Laptop gekauft habe) in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angegeben und bereits erstattet bekommen? Ich hoffe, das hatte seine Richtigkeit? Vermerke ich den Laptop nun trotzdem noch in meinen Betriebsausgaben und schreibe ihn ab?
Und noch eine allgemeine Frage zum Sammelposten: Gebe ich die für die im Sammelposten aufgeführten Anschaffungen gezahlte Vorsteuer trotzdem (sozusagen zusätzlich) in meinen Betriebsausgaben an? Und wird auch der gesamte Anschaffungswert der Waren im Sammelposten in den Betriebsausgaben aufgeführt?
Herzlichen Dank im Voraus für jedwede Hilfe!
Lina
ich bin seit 2020 als freiberufliche Übersetzerin tätig. Im Februar habe ich (hauptsächlich) zu beruflichen Zwecken einen neuen Laptop für 999,00 € gekauft. Nun möchte ich diesen gerne von der Steuer absetzten. Mir ist dabei nicht ganz klar, ob ich ihn als Sammelposten oder als Abschreibung behandeln muss. Ich habe gelesen, dass Waren zwischen 250 und 1000 € als Sammelposten über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden. Allerdings habe ich wiederum an anderer Stelle gelesen, dass ein einziges Produkt nicht mehr als 800 € kosten darf, um als Sammelposten aufgeführt werden zu können. Stimmt das? In diesem Fall müsste ich den Computer dann als Abschreibung über 3 Jahre hinweg absetzten, richtig?
Außerdem habe ich die für den Laptop gezahlte Vorsteuer im Februar (als ich den Laptop gekauft habe) in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angegeben und bereits erstattet bekommen? Ich hoffe, das hatte seine Richtigkeit? Vermerke ich den Laptop nun trotzdem noch in meinen Betriebsausgaben und schreibe ihn ab?
Und noch eine allgemeine Frage zum Sammelposten: Gebe ich die für die im Sammelposten aufgeführten Anschaffungen gezahlte Vorsteuer trotzdem (sozusagen zusätzlich) in meinen Betriebsausgaben an? Und wird auch der gesamte Anschaffungswert der Waren im Sammelposten in den Betriebsausgaben aufgeführt?
Herzlichen Dank im Voraus für jedwede Hilfe!
Lina
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