Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sammelposten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sammelposten

    Hallo,

    ich bin seit 2020 als freiberufliche Übersetzerin tätig. Im Februar habe ich (hauptsächlich) zu beruflichen Zwecken einen neuen Laptop für 999,00 € gekauft. Nun möchte ich diesen gerne von der Steuer absetzten. Mir ist dabei nicht ganz klar, ob ich ihn als Sammelposten oder als Abschreibung behandeln muss. Ich habe gelesen, dass Waren zwischen 250 und 1000 € als Sammelposten über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden. Allerdings habe ich wiederum an anderer Stelle gelesen, dass ein einziges Produkt nicht mehr als 800 € kosten darf, um als Sammelposten aufgeführt werden zu können. Stimmt das? In diesem Fall müsste ich den Computer dann als Abschreibung über 3 Jahre hinweg absetzten, richtig?

    Außerdem habe ich die für den Laptop gezahlte Vorsteuer im Februar (als ich den Laptop gekauft habe) in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angegeben und bereits erstattet bekommen? Ich hoffe, das hatte seine Richtigkeit? Vermerke ich den Laptop nun trotzdem noch in meinen Betriebsausgaben und schreibe ihn ab?

    Und noch eine allgemeine Frage zum Sammelposten: Gebe ich die für die im Sammelposten aufgeführten Anschaffungen gezahlte Vorsteuer trotzdem (sozusagen zusätzlich) in meinen Betriebsausgaben an? Und wird auch der gesamte Anschaffungswert der Waren im Sammelposten in den Betriebsausgaben aufgeführt?

    Herzlichen Dank im Voraus für jedwede Hilfe!

    Lina

    #2
    Deine Fragen betreffen alle Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung !

    Es gibt unterschiedliche Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens -GWG- (bis 800,00 € netto) und die Aufnahme in

    einen Sammelposten (bis 1.000,00 € netto). Wenn du einen Sammelposten bildest, müssen alle GWG im gleichen Jahr dort einbezogen werden.

    Die Auflösung erfolgt in 5 gleichen Jahresraten. Du kannst den Laptop aber auch über 36 Monate abschreiben.

    Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, musst du immer mit Nettowerten rechnen. Ansonsten solltest du dir die Hilfe zur EÜR und

    zur AVEÜR mal näher ansehen, dann wird dir sicher einiges klarer.

    Individuelle Steuerberatung machen wir im Forum nicht, das wäre auch nicht zulässig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nachtrag: Mit ElsterFormular kannst du 2020 keine EÜR mehr erstellen, da bist du im falschen Unterforum !

      Du musst entweder Mein ELSTER oder ein kommerzielles Steuer- oder Buchhaltungsprogramm verwenden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X