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Erste Steuererklärung Ausbildung- Formular-Wirr-Warr

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    Erste Steuererklärung Ausbildung- Formular-Wirr-Warr

    Hallo liebe Community.
    Ich hoffe ich bin hier richtig,- ansonsten bitte verschieben.

    Ich habe im Juni 2019 meine erste Ausbildung abgeschlossen und mache nun rückwirkend für 2016,2017 und 2018 meine Steuererklärungen.
    Ich habe eine so geringe Vergütung bekommen, dass ich keine Steuern zahlen musste.Ich glaube, dass nennt man dann Dienstverhältnis. Allerdings befand sich z.B. meine Berufsschule in 80km Entfernung.
    Leider weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist, etwas geltend zu machen,was mir evtl. dann zugute kommt, wo ich doch jetzt richtigen Lohn erhalte. Es gibt ja die Möglichkeit eines Verlustvortrags...aber ich totaler Neuling was das angeht und die Internetseiten helfen mir auch nur spärlich weiter.

    Außerdem: Kann ich dann nicht auch die Fahrtkosten mit dem Auto eintragen? Muss ich das bei den Anwendungen für die eigene Berufsausbildung, Anlage N, oder im Hauptformular unter Werbungskosten angeben oder sind das Sonderausgaben?
    Die Berufsschule ist soweit ich das verstanden habe, meine 2.Ausbildungsstätte, deshalb würde die Strecke 2x á 0,30€ gerechnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist die erste und würde mit einfacher Fahrt á 0,30€ berechnet werden... aber....

    Macht das in meinem Fall überhaupt Sinn Steuererklärungen abzugeben, da ich keine Steuern gezahlt habe?
    Ich hoffe ihr wisst, wo meine Probleme liegen und würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte, damit ich da überhaupt etwas durchblicke.

    Lieben Gruß
    Octupa

    #2
    AW: Erste Steuererklärung Ausbildung- Formular-Wirr-Warr

    Kurzhinweis:
    Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung gehören in die Ankage N.

    Wurden keine Steuern bezahlt ist eine Steuererklärung entbehrlich. Asnahme:
    Es ergibt sich in den Vorjahren aufgrund der Werbungskosten ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte der im Rahmen des Verlustvortrages auf Jahre vorgetragen werden kann, in der Steuern gezahlt wurden und sich deshalb eine steuerliche Auswirkung ergibt.

    Allgemeine Links dazu:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ung%20kurz.pdf

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf
    Zuletzt geändert von ; 27.08.2019, 19:04.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung Ausbildung- Formular-Wirr-Warr

      Zitat von Octupa Beitrag anzeigen
      Hallo liebe Community.
      Ich hoffe ich bin hier richtig,- ansonsten bitte verschieben.

      Ich habe im Juni 2019 meine erste Ausbildung abgeschlossen und mache nun rückwirkend für 2016,2017 und 2018 meine Steuererklärungen.
      Ich habe eine so geringe Vergütung bekommen, dass ich keine Steuern zahlen musste.Ich glaube, dass nennt man dann Dienstverhältnis. Allerdings befand sich z.B. meine Berufsschule in 80km Entfernung.
      Leider weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist, etwas geltend zu machen,was mir evtl. dann zugute kommt, wo ich doch jetzt richtigen Lohn erhalte. Es gibt ja die Möglichkeit eines Verlustvortrags...aber ich totaler Neuling was das angeht und die Internetseiten helfen mir auch nur spärlich weiter.

      Außerdem: Kann ich dann nicht auch die Fahrtkosten mit dem Auto eintragen? Muss ich das bei den Anwendungen für die eigene Berufsausbildung, Anlage N, oder im Hauptformular unter Werbungskosten angeben oder sind das Sonderausgaben?
      Die Berufsschule ist soweit ich das verstanden habe, meine 2.Ausbildungsstätte, deshalb würde die Strecke 2x á 0,30€ gerechnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist die erste und würde mit einfacher Fahrt á 0,30€ berechnet werden... aber....

      Macht das in meinem Fall überhaupt Sinn Steuererklärungen abzugeben, da ich keine Steuern gezahlt habe?
      Ich hoffe ihr wisst, wo meine Probleme liegen und würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte, damit ich da überhaupt etwas durchblicke.

      Lieben Gruß
      Octupa
      Hallo,

      Ein Verlust entsteht nur bei negativen Einkünften.
      Ergo müssen deine Werbungskosten größer als deine Einkünfte sein
      Dann macht es Sinn eine Erklärung abzugeben.
      Die aber dann für jedes Jahr erstellt werden muss.
      Beim Besuch der Berufsschule fällt auch Verpflegungsmehraufwand an.
      Findest du alles im Internet

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung Ausbildung- Formular-Wirr-Warr

        Um zu einem Verlustvortrag zu kommen, muss der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ sein.

        Trag mal deine PKW-Fahrten zur Berufsschule in der Anlage N unter Auswärtstätigkeit ein, dann siehst du doch in etwa, ob deine Werbungskosten höher sind als dein Bruttolohn.
        Das ist natürlich nur erlaubt, wenn tatsächlich mit einem PKW gefahren wurde. Für den Weg zur Ausbildungsstätte kannst du die Entfernungspauschale geltend machen.

        In der Regel liegt aber der Bruttolohn über den Werbungskosten, so dass sich die Abgabe der Steuererklärungen nur lohnt, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung Ausbildung- Formular-Wirr-Warr

          Hallo,
          vielen Dank für eure Antworten.

          Das mit den Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte probiere ich gleich direkt mal aus.
          Wie ist das denn mit den Verpflegungsaufwänden? Trage ich das dann in Anlage N unter 16 ein? Also all die Schultage die ich hatte? Bekommt man den Verpfelgungsmehraufwand nicht sogar steuerfrei ersetzt? Mein Arbeitgeber hat das nur gezahlt, wenn ich an den Arbeitstagen mehr als 8 Stunden außerhalb des Betriebes war, für die Berufsschule allerdings nichts.. Bekomme ich das dann steuerfrei noch vom Finanzamt zurück dann??
          Und zusätzlich das Fahrtgeld bzw. die Reisekosten dann angeben, richtig? Unter Anlage N 15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten?

          Danke schonmal, das hilft mir auf jeden Fall ein ganzes Stück weiter.

          Gruß, Octupa

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung Ausbildung- Formular-Wirr-Warr

            Auch für die Berufsschule gelten die mindestens 8 Stunden Abwesenheit. Die Schultage sind dann unter Auswärtstätigkeit beim Verpflegungsmehraufwand anzugeben.

            Vom Finanzamt bekommst du nichts, wie kommst du darauf? Das sind normale Werbungskosten, die sich grundsätzlich steuermindernd auswirken.

            Du hast aber keine Steuern bezahlt, also kannst du auch keine erstattet bekommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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