Hallo liebe Community.
Ich hoffe ich bin hier richtig,- ansonsten bitte verschieben.
Ich habe im Juni 2019 meine erste Ausbildung abgeschlossen und mache nun rückwirkend für 2016,2017 und 2018 meine Steuererklärungen.
Ich habe eine so geringe Vergütung bekommen, dass ich keine Steuern zahlen musste.Ich glaube, dass nennt man dann Dienstverhältnis. Allerdings befand sich z.B. meine Berufsschule in 80km Entfernung.
Leider weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist, etwas geltend zu machen,was mir evtl. dann zugute kommt, wo ich doch jetzt richtigen Lohn erhalte. Es gibt ja die Möglichkeit eines Verlustvortrags...aber ich totaler Neuling was das angeht und die Internetseiten helfen mir auch nur spärlich weiter.
Außerdem: Kann ich dann nicht auch die Fahrtkosten mit dem Auto eintragen? Muss ich das bei den Anwendungen für die eigene Berufsausbildung, Anlage N, oder im Hauptformular unter Werbungskosten angeben oder sind das Sonderausgaben?
Die Berufsschule ist soweit ich das verstanden habe, meine 2.Ausbildungsstätte, deshalb würde die Strecke 2x á 0,30€ gerechnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist die erste und würde mit einfacher Fahrt á 0,30€ berechnet werden... aber....
Macht das in meinem Fall überhaupt Sinn Steuererklärungen abzugeben, da ich keine Steuern gezahlt habe?
Ich hoffe ihr wisst, wo meine Probleme liegen und würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte, damit ich da überhaupt etwas durchblicke.
Lieben Gruß
Octupa
Ich hoffe ich bin hier richtig,- ansonsten bitte verschieben.
Ich habe im Juni 2019 meine erste Ausbildung abgeschlossen und mache nun rückwirkend für 2016,2017 und 2018 meine Steuererklärungen.
Ich habe eine so geringe Vergütung bekommen, dass ich keine Steuern zahlen musste.Ich glaube, dass nennt man dann Dienstverhältnis. Allerdings befand sich z.B. meine Berufsschule in 80km Entfernung.
Leider weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist, etwas geltend zu machen,was mir evtl. dann zugute kommt, wo ich doch jetzt richtigen Lohn erhalte. Es gibt ja die Möglichkeit eines Verlustvortrags...aber ich totaler Neuling was das angeht und die Internetseiten helfen mir auch nur spärlich weiter.
Außerdem: Kann ich dann nicht auch die Fahrtkosten mit dem Auto eintragen? Muss ich das bei den Anwendungen für die eigene Berufsausbildung, Anlage N, oder im Hauptformular unter Werbungskosten angeben oder sind das Sonderausgaben?
Die Berufsschule ist soweit ich das verstanden habe, meine 2.Ausbildungsstätte, deshalb würde die Strecke 2x á 0,30€ gerechnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist die erste und würde mit einfacher Fahrt á 0,30€ berechnet werden... aber....
Macht das in meinem Fall überhaupt Sinn Steuererklärungen abzugeben, da ich keine Steuern gezahlt habe?
Ich hoffe ihr wisst, wo meine Probleme liegen und würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte, damit ich da überhaupt etwas durchblicke.
Lieben Gruß
Octupa
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