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Unverheiratet: Mann erhält Kindergeld, Frau bekommt keine Kinderzulage Riester

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    Unverheiratet: Mann erhält Kindergeld, Frau bekommt keine Kinderzulage Riester

    Hallo, ich habe eine Frage:

    Ich (Mann) bin unverheiratet und beziehe das Kindergeld unserer drei Kinder.

    Meine Freundin hat eine Riester-Rente und erhält keine Kinderzuschläge 300€ pro Kind, da derjenige die Kinderzuschläge erhält der das Kindergeld erhält, ich möchte gerne, dass Sie die Kinderzuschläge erhält. Muss man da was in der Steuererklärung eintragen, so dass ich die Zuschläge übertrage? Bei verheirateten erhält die Frau automatisch die Kinderzuschläge.

    Hat da einer ein Tipp für mich.

    Danke!

    #2
    Nein, kannst Du vergessen, § 85 Abs. 1 Satz 4 EStG. Ihr übt als Nichtverheiratete euer Wahlrecht dadurch aus, dass Ihr das Kindergeld für den ersten Kindergeldmonat im Jahr entweder dem Vater oder der Mutter auszahlen lasst, ein späteres Wahlrecht irgendwo besteht nicht. Im ergebnis könnt Ihr das also nur ab 2022 ändern.

    Was hat das eigentlich mit Elster zu tun, noch dazu mit Elsterformular ? Das hat mit überhaupt keiner Steuererklärung zu tun, sondern ist eine Sache im Rahmen des Zulagenantrags. In der Anlage AV geht es nur um die Günstigerprüfung für den Sonderausgabenabzug, mit dem Zulagenanspruch hat das gar nichts zu tun.
    Zuletzt geändert von Picard777; 19.02.2021, 08:05.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Bei Unverheirateten besteht die Option zum Übertragen des Kinderzuschlags nicht. Mit Elster hat das aber nichts zu tun.

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        #4
        ah okay, hatte gedacht, dass man da was in der Steuererklärung machen könnte. Aber gut, dann muss Sie das Geld ab nächstes Jahr bekommen und Sie überweist es mir. Trotzdem danke für den Tipp.

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