Hallihallo,
wir haben im Frühling diesen Jahres für 2017 und 2018 eine Steuerklärung gemacht. Es kam ein ordentliches Guthaben raus.
Vor 4 Wochen bekamen wir ein Schreiben des Finanzamts, dass wir doch bitte auch noch die Erklärungen für den Jahre 2012 - 2016 nachholen sollen.
Auch da haben wir insgesamt lt. Elster ein Guthaben. Bekommt man die Summe trotzdem noch zurück erstattet?
Natürlich habe ich Google gefragt - aber so wirklich was gefunden habe ich nicht. Nur das mit den 4 Jahren.
Weiß jemand, wie das rein rechtlich aussieht?
Danke und LG
wir haben im Frühling diesen Jahres für 2017 und 2018 eine Steuerklärung gemacht. Es kam ein ordentliches Guthaben raus.
Vor 4 Wochen bekamen wir ein Schreiben des Finanzamts, dass wir doch bitte auch noch die Erklärungen für den Jahre 2012 - 2016 nachholen sollen.
Auch da haben wir insgesamt lt. Elster ein Guthaben. Bekommt man die Summe trotzdem noch zurück erstattet?
Natürlich habe ich Google gefragt - aber so wirklich was gefunden habe ich nicht. Nur das mit den 4 Jahren.
Weiß jemand, wie das rein rechtlich aussieht?
Danke und LG
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