So, nach dem Anruf beim FA habe ich folgende neuen Informationen:
Wie hier ja schon zutreffend erläutert wurde, gilt für 2020 gegründete Unternehmen noch die monatliche Voranmeldung. Allerdings geschieht die Umstellung auf quartalsweise nicht automatisch. Dafür müsste ich einen formlosen Antrag stellen und auch begründen, warum ich die quartalsweise Voranmeldung in Anspruch nehmen möchte. Dieser wird dann nach Prüfung entschieden.
Für meine Rechnungen aus den letzten Monaten muss ich -neben der Umsatzsteuererklärung- eine Voranmeldung abgeben und zwar nachträglich für jeden einzelnen Monat.
Wie hier ja schon zutreffend erläutert wurde, gilt für 2020 gegründete Unternehmen noch die monatliche Voranmeldung. Allerdings geschieht die Umstellung auf quartalsweise nicht automatisch. Dafür müsste ich einen formlosen Antrag stellen und auch begründen, warum ich die quartalsweise Voranmeldung in Anspruch nehmen möchte. Dieser wird dann nach Prüfung entschieden.
Für meine Rechnungen aus den letzten Monaten muss ich -neben der Umsatzsteuererklärung- eine Voranmeldung abgeben und zwar nachträglich für jeden einzelnen Monat.
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