Hallo Leute,
ich versuche seit ein paar Stunden das Formular für die Umsatzsteuererklärung zu versenden.
Ich habe 2017 0€ Umsatz gemacht. 2018 war es ein Betrag im 4stelligem Bereich.
Somit habe ich Zeile 33 0Euro und in Zeile 34 den Betrag eingetragen.
In Zeile 38 steht der Betrag über alle Einnahmen Netto.
In Zeile 122 steht die Umsatzsteuer aller erhaltener Rechnungen.
Die berechnete noch zu entrichtete Umsatzsteuer ist auch korrekt.
Wenn ich jetzt auf Prüfen der Eingaben gehe bekomme ich Fehler mit dem Vermerk auf die Eingaben
Zeile 33 und 34 " Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines ..."
Und ein Vermerk auf Zeile 38 bis 57 "Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung..."
Mir ist nicht klar was hier falsch ist bzw. fehlt.
Kann sich dass jemand ev. erklären?
Danke und Gruß
Schorschi.
ich versuche seit ein paar Stunden das Formular für die Umsatzsteuererklärung zu versenden.
Ich habe 2017 0€ Umsatz gemacht. 2018 war es ein Betrag im 4stelligem Bereich.
Somit habe ich Zeile 33 0Euro und in Zeile 34 den Betrag eingetragen.
In Zeile 38 steht der Betrag über alle Einnahmen Netto.
In Zeile 122 steht die Umsatzsteuer aller erhaltener Rechnungen.
Die berechnete noch zu entrichtete Umsatzsteuer ist auch korrekt.
Wenn ich jetzt auf Prüfen der Eingaben gehe bekomme ich Fehler mit dem Vermerk auf die Eingaben
Zeile 33 und 34 " Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines ..."
Und ein Vermerk auf Zeile 38 bis 57 "Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung..."
Mir ist nicht klar was hier falsch ist bzw. fehlt.
Kann sich dass jemand ev. erklären?
Danke und Gruß
Schorschi.
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