Hallo ihr lieben,
ich habe leider für 2018 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung verlegt.
Das Finanzamt war so lieb, und hat mir eine Kopie geschickt.
Jetzt bin ich nur etwas verwirrt.
Ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2018 vorliegen.
Einmal mit Punkt 2: Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn 1
und einmal ohne.
Differenz des Bruttolohn ca. 2.000 €
Der erste Zeitstempel ist von Januar 2019 ohne das U
und der zweite von März 2019 mit dem U.
Allerdings gehen daraus keinerlei Gründe hervor:
Das U macht nicht klar ; warum, wie lange.
Denn Krankengeld, Insolvenz o.ä. war in dem Jahr gar kein Thema.
Könnt ihr mir helfen?
Ich stehe echt auf dem Schlauch.
Liebe Grüße
ich habe leider für 2018 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung verlegt.
Das Finanzamt war so lieb, und hat mir eine Kopie geschickt.
Jetzt bin ich nur etwas verwirrt.
Ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2018 vorliegen.
Einmal mit Punkt 2: Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn 1
und einmal ohne.
Differenz des Bruttolohn ca. 2.000 €
Der erste Zeitstempel ist von Januar 2019 ohne das U
und der zweite von März 2019 mit dem U.
Allerdings gehen daraus keinerlei Gründe hervor:
Das U macht nicht klar ; warum, wie lange.
Denn Krankengeld, Insolvenz o.ä. war in dem Jahr gar kein Thema.
Könnt ihr mir helfen?
Ich stehe echt auf dem Schlauch.
Liebe Grüße
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