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Zwei Lohnsteuerbescheinigungen ein Arbeitgeber

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    Zwei Lohnsteuerbescheinigungen ein Arbeitgeber

    Hallo ihr lieben,

    ich habe leider für 2018 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung verlegt.

    Das Finanzamt war so lieb, und hat mir eine Kopie geschickt.
    Jetzt bin ich nur etwas verwirrt.

    Ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2018 vorliegen.
    Einmal mit Punkt 2: Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn 1

    und einmal ohne.
    Differenz des Bruttolohn ca. 2.000 €
    Der erste Zeitstempel ist von Januar 2019 ohne das U
    und der zweite von März 2019 mit dem U.

    Allerdings gehen daraus keinerlei Gründe hervor:
    Das U macht nicht klar ; warum, wie lange.
    Denn Krankengeld, Insolvenz o.ä. war in dem Jahr gar kein Thema.

    Könnt ihr mir helfen?
    Ich stehe echt auf dem Schlauch.

    Liebe Grüße

    #2
    Ich stehe echt auf dem Schlauch.
    Das geht uns auch so ! Normalerweise müsste die später übermittelte ja richtig sein. U darf nur bescheinigt werden, wenn es Zeiträume

    ohne Anspruch auf Arbeitslohn gegeben hat. Gründe werden da nicht angegeben, es wird nur die Anzahl der Zeiträume übermittelt.

    Warum sich der Bruttolohn unterscheidet, wissen wir auch nicht. Bist du bei Mein ELSTER registriert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also mir ist eingefallen, dass wir verspätete Zahlungen erhalten haben vielleicht insgesamt sieben Tage. Genau sagen kann ich das tatsächlich aber nicht mehr. Dieser Grund kam zustande wegen schlechter Auftragslage. Der AG konnte zwei Monate nicht pünktlich zahlen.
      Der Bruttolohn ist beim zweiten Bescheid wo auch die Anzahl U 1 eingetragen ist - knapp 2.000 Euro weniger. ☹️

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        #4
        Wenn die verspäteten Zahlungen um den Jahreswechsel waren und erst 2019 bezahlt wurde, könnte es sein, dass die Zahlung 2019 erfasst

        werden musste. Das würde die Euro-Differenz erklären, aber natürlich nicht das U ! Das darf ja nur eingetragen werden, wenn es Zeiten gab,

        für die kein Anspruch auf Arbeitslohn bestand, z. B länger als 42 Tage krank. Wenn du den Bescheinigungsabruf einrichten würdest,

        könntest du selbst nachsehen, welche deiner Lohnsteuerbescheinigungen jetzt gilt. Zwei für den gleichen Zeitraum vom gleichen AG

        darf es ja nicht geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Kann ich das jetzt auch noch machen bzw. Einrichten wenn ich mich jetzt registrieren würde? ☺️ es sind halt zwei Ausdrucke von der gleichen Firma, gleicher Zeitraum. Von Zeit Stempel (finanzamt Januar) ohne Punkt 2 und 2000€ mehr. Und von März 2000€ weniger und mit Punkt 2.

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            #6
            Kann ich das jetzt auch noch machen bzw. Einrichten wenn ich mich jetzt registrieren würde?
            Das ist kein Problem. Die Bescheinigungen werden immer für 4 Jahre bereitgestellt, das Jahr 2018 ist also nach wie vor abrufbar.

            Der Registrierungsprozess mit Zertifikatsdatei dauert insgesamt bis zu 2 Wochen, nur mit dem neuen Personalausweis ginge es ganz schnell.

            https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              In diesem Threads geht's ja um meinen Papa. Ich meine, Mama hätte den neuen Personalausweis (odee geht das bei Eheleuten auch nur über den jeweiligen Namen? Vermutlich ne?!)

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                #8
                Zitat von vanessa.schulte Beitrag anzeigen
                In diesem Threads geht's ja um meinen Papa.
                Das ist ja auch logisch, wenn du schreibst, dass du die LStB 2018 verlegt hast und von "mich registrieren" redest.

                Zitat von vanessa.schulte Beitrag anzeigen
                Ich meine, Mama hätte den neuen Personalausweis (odee geht das bei Eheleuten auch nur über den jeweiligen Namen? Vermutlich ne?!)
                Mit ihrem neuen Personalausweis kann deine Mutter sich registrieren. Wenn die Online-Funktion aktiviert ist und sie ein Lesegerät hat bzw. ein Smartphone, das diese Funktion unterstützt.
                Deswegen kommt sie aber nicht an die Bescheinigungen von deinem Vater, da müsste sie erst die Freischaltung beantragen, dann bekommt er den Freischaltcode per Post und kann ihn an sie weiter geben.

                Einfacher wäre es, dein Vater registriert sich selbst.

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                  #9
                  Shit. Ich hab das oben ja gar nicht bei geschrieben. Gut wenn man immer hier Sachen auf einmal machen will. Ich kümmere mich darum das die beiden registriert werden ☺️ danke für die Hilfe

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                    #10
                    Ich kümmere mich darum das die beiden registriert werden
                    Es reicht vollkommen aus, wenn sich ein Elternteil registriert. Man kann bei der Registrierung den Bescheinigungsabruf (Abrufcode)

                    und gleichzeitig auch den Freischaltcode für den Ehegatten mit beantragen. Den Freischaltcode für den Vater könntest du im Übrigen auch

                    in deinem eigenen Konto beantragen: Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen.

                    Das dauert auch nicht länger als die Registrierung eines Elternteils.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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