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Lohnsteuer zurückholen Ferienjobs

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    Lohnsteuer zurückholen Ferienjobs

    Hallo zusammen,

    ich hatte im Jahr 2020 zwei Semesterferienjobs, in denen ich Lohnsteuer zahlen musste. Mir wurde gesagt, dass ich diese Beträge zurückholen kann. Ich habe mehrfach bei meinem Finanzamt angerufen, aber keine Hilfe erhalten. Ich weiß nicht, welches Formular ich ausfüllen muss, bzw. wie das alles funktioniert...kann mir jemand von euch helfen?

    Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Hilfe!

    LG

    #2
    Hallo,

    das Unterforum ElsterForum, das du gewählt hast, ist total falsch.
    Mit ElsterFormular kannst du keine erklärung mehr erstellen.
    Wenn du nur eine Erklärung wg deiner Semesterjobs abgeben willst, empfehl ich dir das Papierformat.
    Ganz einfach, sogenannte e-Felder brauchst du nicht auszufüllen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Am PC ausfüllbare Papierformulare findest du hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielleicht vom Grundsatz her: Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben mit Hauptvordruck, Anlage N und ggf. Sonderausgaben Vorsorgeaufwand.

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          #5
          Hallo,

          bei der Papierform genügt der Hauptvordruck

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            bei der Papierform genügt der Hauptvordruck
            Aber doch nur in den Fällen, in denen das Jahresbrutto als Arbeitnehmer um nicht mehr als 1.036 € über dem Grundfreibetrag liegt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Wieso das ? Wenn der erklärende sich die eDaten zu eigen machen und deswegen nicht konkret erklären möchte und sonst nichts auf diesen Anlagen erklärt werden soll, müsste der Hauptvordruck doch reichen. Wo hast Du die Zahl her ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Aber doch nur in den Fällen, in denen das Jahresbrutto als Arbeitnehmer um nicht mehr als 1.036 € über dem Grundfreibetrag liegt.
                Hallo,

                wer sagt das?

                Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Arbeitgeber, Versicherungsunternehmen)
                nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung an die Finanzverwaltung
                elektronisch übermittelt werden, gelten als Ihre Angaben.
                Demzufolge sind diese eDaten in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr
                anzugeben.
                Die Abgabe der Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand entfällt, wenn
                • die Daten elektronisch übermittelt wurden und
                • in den nicht mit gekennzeichneten Zeilen / Bereichen keine Eintragungen
                vorzunehmen sind.
                Der Hauptvordruck ESt 1 A ist in jedem Fall abzugeben.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Die Zahl setzt sich zusammen aus dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von bisher 1.000,00 € und dem Mindestbetrag bei den Sonderausgaben von 36,00 €.

                  Formell habt ihr schon recht. Man muss nichts erklären. Aber sobald Steuern anfallen können, macht es doch Sinn, alle Angaben zu machen, die

                  steuerlich relevant sind. Wie z. B. bei Studenten die Kosten des Studiums.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    setzen! 6
                    Thema verfehlt

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      O.K., dann sind wir uns grundsätzlich einig. Aber die Fallgestaltungen dazu sind so vielgestaltig, dass ich mit solchen Beträgen vorsichtig wäre. Ich denke da an den Rentner im Pflegeheim mit großen außergewöhnlichen Belastungen und ggf. Betriebsrente des Arbeitgebers, der dann ggf. nur den Hauptbogen zuzüglich die Anlage außergewöhnliche Belastungen einreicht.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Hallo,

                        den Vorschlag habe ich dem TE gemacht auf Grund seiner Anfrage.
                        Endlos diskutieren mit sämtlichen Eventualitäten lässt sich über alles.
                        Meine Antwort galt einer konkreten Frage

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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