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Welche Anlagen ausfüllen (Freiberufler mit Aufträgen im Drittland)

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    Welche Anlagen ausfüllen (Freiberufler mit Aufträgen im Drittland)

    Liebe Forum-Mitglieder, so bisschen bin ich jetzt der Verzweiflung nah, da ich zum ersten Mal meine Steuererklärung komplett selbst mache und etwas verloren bin.

    Folgende Situation:
    Seit paar Jahren freiberuflich als Übersetzer in Deutschland tätig. 2019 noch Steuererklärungen als REGELunternehmer abgegeben.

    2020 hatte ich ausschließlich für ausländische (russische und weißrussische) Firmen und Privatpersonen Übersetzungen getätigt. Einkommen 2020 unter 9 000 Euro. Umsatzsteuer hatte ich auf den Rechnungen nicht ausgewiesen, weil ich diese in meinem Fall nicht zahlen muss.
    Zum Kleinunternehmer bin ich nicht zurückgewechselt.


    Was genau, welche Anlagen muss ich jetzt für meine Steuererklärung ausfüllen?
    Klar ist:
    Mantelbogen
    EÜR
    Anlage S
    Umsatzsteuererklärung

    Muss ich dazu die Anlage AUS ausfüllen oder wäre diese in meinem Fall nicht nötig?



    Liebsten Dank im Voraus!

    #2
    ElsterFormular stand letztmalig für 2019 zur Verfügung. Für 2020 wirst Du Dir eine andere Software suchen müssen, oder eben Mein Elster benutzen.

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      #3
      Anlage Vorsorgeaufwand dürfte noch relevant sein. Und jede andere Anlage, in denen Sachverhalte abgefragt werden, die auf Dich zutreffen. Und die Corona-Anlage natürlich, auch wenn Du keine Hilfen bekommen haben solltest. Die Anlage AUS dann, wenn Dir Dein steuerlicher Berater sagt, dass die dazu passenden Doppelbesteuerungsabkommen Russland oder Weißrussland auch ein Besteuerungsrecht zugestehen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Lieber Fank, danke! Ich werde es über Mein Elster machen!
        Es bleiben doch aber im Prinzip die gleichen Anlagen?

        Kommentar


          #5
          Es bleiben doch aber im Prinzip die gleichen Anlagen?
          Natürlich, wobei die EÜR bekanntlich ein eigenständiges Formular ist und die Anlage AUS für jemand, der seine Tätigkeit hier in Deutschland ausübt,

          normalerweise nicht in Betracht kommt. Regeln, die bei der Umsatzsteuer gelten, gelten nicht gleichermaßen bei der Einkommensteuer.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            ie Anlage AUS dann, wenn Dir Dein steuerlicher Berater sagt, dass die dazu passenden Doppelbesteuerungsabkommen Russland oder Weißrussland auch ein Besteuerungsrecht zugestehen.
            Wäre es überhaupt in meinem Fall relevant? Alle Aufträge, die ich hatte (mit Ausnahme von einem), waren für Privatpersonen (Übersetzungen Diplom). Der Leistungsort ist in diesem Falle der Wohnort des Empfängers, so musste ich, z.B., als Übersetzer keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen.
            Der eine Firmenauftrag war für das russische Übersetzungsbüro.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Natürlich, wobei die EÜR bekanntlich ein eigenständiges Formular ist und die Anlage AUS für jemand, der seine Tätigkeit hier in Deutschland ausübt,

              normalerweise nicht in Betracht kommt. Regeln, die bei der Umsatzsteuer gelten, gelten nicht gleichermaßen bei der Einkommensteuer.
              DANKE!

              Ok, also
              Mantelbogen
              EÜR
              Anlage S
              Umsatzsteuererklärung
              Corona-Anlage
              Vorsorgeaufwand

              AUS nur in dem Fall, falls in meinem Fall Russland/Weißrussland auch Besteuerungsrecht zusteht.(nochmal beim Steuerberater nachfragen)

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                #8
                (nochmal beim Steuerberater nachfragen)
                Ich glaube, das kannst du dir sparen ! Auswendig weiß der so etwas in aller Regel auch nicht und wenn der das ernsthaft prüft, fallen Gebühren an.

                Vielleicht brauchst du noch die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen oder auch die Anlage Sonderausgaben. das wissen wir hier nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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