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Vorangemeldete Umsatzsteuer in Umsatzsteuererklärung angeben?

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    Vorangemeldete Umsatzsteuer in Umsatzsteuererklärung angeben?

    Hallo,
    ich hatte im Jahr 2020 von Januar bis August eine monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer und diese jeden Monat bereits erstattet bekommen. Muss bei der Einkommenssteuererklärung/UmSt-Erklärung noch etwas vermerkt werden oder einfach 0,00 € bei UmSt--Erklärung 122 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) angeben? Da ich ja keinen Anspruch auf Rückzahlung mehr habe.
    Grüße

    #2
    Hallo Harry,
    die Umsatzsteuererklärung ist das endgültige für das Jahr, wenn du bei Vorsteuerbeträgen 0,00 einträgst, müsstest du ja die erhaltenen Vorsteuern aus den Voranmeldungen zurückzahlen.
    Also in der Zeile 122 Kz320 kommen die Vorsteuern komplett rein und natürlich musst du die geleisteten/erhaltenen Vorauszahlungen in der Zeile 168 (Vorauszahlungsoll)eintragen , dann sollte das Ergebnis 0,00 sein.

    Tschüß

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      #3
      Haut nicht ganz hin, d.h. einen Minusbetrag bei Zeile 168 eintragen, da ich den Betrag erhalten habe? Siehe Bild

      Vorsteuer.JPG

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        #4
        Zitat von Harry Beitrag anzeigen
        Haut nicht ganz hin, d.h. einen Minusbetrag bei Zeile 168 eintragen, da ich den Betrag erhalten habe?
        Na klar, es war ja auch keine Vorauszahlung.

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          #5
          Verständnisfrage: ich hatte eine monatl. Umsatzsteuer Voranmeldung, d.h. jeden Monat erhielt ich die gezahlte Vorsteuer zurück. Von demher doch eine Vorauszahlung... TUt mir leid, da stehe ich auf dem Schlauch.

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            #6
            Also, Steuer ist für mich Geld das ans Finanzamt fließt. Geht der Fluss in die andere Richtung, dann muss dort ein Minus hin.

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              #7
              Hallo Harry,
              ich habe im Beitrag ja auch geschrieben geleistete/erhaltene Vorauszahlungen. Mit dem Minus passt ja dann auch die Rechnung.

              Tschüß

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