Hallo,
ich hatte im Jahr 2020 von Januar bis August eine monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer und diese jeden Monat bereits erstattet bekommen. Muss bei der Einkommenssteuererklärung/UmSt-Erklärung noch etwas vermerkt werden oder einfach 0,00 € bei UmSt--Erklärung 122 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) angeben? Da ich ja keinen Anspruch auf Rückzahlung mehr habe.
Grüße
ich hatte im Jahr 2020 von Januar bis August eine monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer und diese jeden Monat bereits erstattet bekommen. Muss bei der Einkommenssteuererklärung/UmSt-Erklärung noch etwas vermerkt werden oder einfach 0,00 € bei UmSt--Erklärung 122 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) angeben? Da ich ja keinen Anspruch auf Rückzahlung mehr habe.
Grüße
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