Hallo
Es wäre klasse wenn jemand helfen könnte.
Es dreht sich um folgendes:
Vom Finanzamt kam gestern für 2019 der Einkommenssteuerbescheid nun für meine 80jährige Mutter.
Ich hatte alles via Elster hingesendet und war bei der Elster-internen Steuerberechnung auf 0 rausgekommen.
Es wurden leider die jährlichen Kosten (1500 Euro) für die Lieferung von Essen nicht berücksichtigt, obwohl ich es bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen hatte.
Das ist der Knackpunkt und sie muss nun nachzahlen deswegen.
Ich muss dazu sagen dass meine Mutter Pflegestufe 4 hat und sich kein Essen selbst zubereiten kann, sie ist also abhängig davon dass die es bringen.
Einen Behinderten Grad hat sie noch nicht, aber der wird beantragt. Den Antrag habe ich hier inzwischen.
Wie hier zu lesen ist
https://www.dorfinger.eu/essen-auf-r...bsetzbar-sein/
können diese außergewöhnliche Belastung aufgrund einer Behinderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Belastung
Ich werde wohl erst mal Einspruch einlegen.
Aber wie verfahre ich dann weiter um das geltend zu machen beim Finanzamt ?
Mfg Dirk
Es wäre klasse wenn jemand helfen könnte.
Es dreht sich um folgendes:
Vom Finanzamt kam gestern für 2019 der Einkommenssteuerbescheid nun für meine 80jährige Mutter.
Ich hatte alles via Elster hingesendet und war bei der Elster-internen Steuerberechnung auf 0 rausgekommen.
Es wurden leider die jährlichen Kosten (1500 Euro) für die Lieferung von Essen nicht berücksichtigt, obwohl ich es bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen hatte.
Das ist der Knackpunkt und sie muss nun nachzahlen deswegen.
Ich muss dazu sagen dass meine Mutter Pflegestufe 4 hat und sich kein Essen selbst zubereiten kann, sie ist also abhängig davon dass die es bringen.
Einen Behinderten Grad hat sie noch nicht, aber der wird beantragt. Den Antrag habe ich hier inzwischen.
Wie hier zu lesen ist
https://www.dorfinger.eu/essen-auf-r...bsetzbar-sein/
können diese außergewöhnliche Belastung aufgrund einer Behinderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Belastung
- außergewöhnlich und
- zwangsläufig erwachsen ist.
Ich werde wohl erst mal Einspruch einlegen.
Aber wie verfahre ich dann weiter um das geltend zu machen beim Finanzamt ?
Mfg Dirk
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