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Bitte um Hilfe für Renterin bezüglichs Essen auf Rädern

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    Bitte um Hilfe für Renterin bezüglichs Essen auf Rädern

    Hallo

    Es wäre klasse wenn jemand helfen könnte.
    Es dreht sich um folgendes:
    Vom Finanzamt kam gestern für 2019 der Einkommenssteuerbescheid nun für meine 80jährige Mutter.
    Ich hatte alles via Elster hingesendet und war bei der Elster-internen Steuerberechnung auf 0 rausgekommen.
    Es wurden leider die jährlichen Kosten (1500 Euro) für die Lieferung von Essen nicht berücksichtigt, obwohl ich es bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen hatte.
    Das ist der Knackpunkt und sie muss nun nachzahlen deswegen.
    Ich muss dazu sagen dass meine Mutter Pflegestufe 4 hat und sich kein Essen selbst zubereiten kann, sie ist also abhängig davon dass die es bringen.
    Einen Behinderten Grad hat sie noch nicht, aber der wird beantragt. Den Antrag habe ich hier inzwischen.

    Wie hier zu lesen ist
    https://www.dorfinger.eu/essen-auf-r...bsetzbar-sein/
    können diese außergewöhnliche Belastung aufgrund einer Behinderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Belastung
    • außergewöhnlich und
    • zwangsläufig erwachsen ist.
    Dies trifft eigentlich auf meine Mutter zu.
    Ich werde wohl erst mal Einspruch einlegen.
    Aber wie verfahre ich dann weiter um das geltend zu machen beim Finanzamt ?

    Mfg Dirk







    #2
    Es wäre klasse wenn jemand helfen könnte.
    Wie soll den hier im Anwenderforum in so einem Fall geholfen werden können ?

    Bei Pflegegrad 4 gilt man nach meiner Erinnerung als schwerstbehindert und kann einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.

    Wurde der denn beantragt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der Link, den du da gesetzt hast, betrifft im Übrigen einen Steuerfall in Österreich und nicht in Deutschland !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hi Charlie

        Danke für deine Antwort. Leider bin ich ein Laie auf dem Steuergebiet deswegen hier meine Frage. Nein, der Pauschbetrag wurde nicht beantragt. Meine Mutter hat erst seit 2018 den Pflegegrad von 0 auf 4 quasi. Wo kann ich den beantragen ? Beim Finanzamt? Ich möchte meiner Mutter einfach helfen. Momentan hat sie so viele Ausgaben dass die 200 Euro einfach nur wehtun. Was würdest mir empfehlen. Das telefonisch/per mail klären beim Finanzamt oder wie ? Würde das denn der Pauschbetrag abdecken ? Mag sein dass der Fall in Östereich ist, jedenfalls hat das zuständige Finanzamt in Mutterns Fall gekonnt diese Ausgaben ignoriert leider.

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          #5
          Wo kann ich den beantragen ? Beim Finanzamt?
          Wo sonst ? Du hättest in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen in Zeile 9 bei blind /ständig hilflos nur ja ankreuzen müssen und den

          Bescheid der Pflegekasse mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Das musst du jetzt im Einspruchsverfahren nachholen

          oder du beantragst eine schlichte Änderung. Ob dem Finanzamt ein Antrag auf Änderung taugt oder lieber ist, dazu kannst du ja vorher anrufen.

          Von E-Mail würde ich aktuell abraten, viele Beschäftigte arbeiten momentan im Homeoffice, da kommt nicht immer alles an.

          Der Behinderten-Pauschbetrag von 3.700,00 € bringt doch weit mehr Steuerersparnis als das Essen auf Rädern, dessen Anerkennung als agB

          auch wirklich sehr fragwürdig ist. Kosten für Essen hat schließlich jeder Mensch.

          In der amtlichen Anleitung zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen heißt es dazu:

          Der Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 € kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegegrad 4 oder 5)

          gewährt werden.


          Für das Finanzamt brachst du die GdB- Einstufung durch das Versorgungsamt deshalb eigentlich nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Alles klar, wird gemacht. Hab sehr vielen Dank für die ausführlichen Infos und deine Hilfe Charlie

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