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Übungsleiterfreibetrag in Anlage N oder EÜR zu Anlage G?

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    Übungsleiterfreibetrag in Anlage N oder EÜR zu Anlage G?

    2018 war ich angestellt tätig (Bildungsreferentin in Teilzeit, 20 h/w) und nebenberuflich als Alleinunternehmerin (Mischbetrieb, selbständige Tätigkeiten sowie gewerbliche Tätigkeiten, ich erkläre Einkünfte aus dieser nebenberuflichen Tätigkeit aufgrund des "auch gewerblichen Charakters" komplett in der Anlage G, nenne diese Tätigkeit daher im Folgenden "gewerblich"). Für meine gewerbliche Tätigkeit habe ich die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
    Ich habe als gewerbliche Kleinunternehmerin überwiegend im Bildungsbereich gearbeitet (Betreungskraft in einer Ganztags-Grundschule, VHS-Dozentin, Vorträge, Workshops und Ferienbetreuungsangebote im Bereich Umweltbildung, zeitlicher Umfang: 2 h/w Betreuungskraft Ganztags-Grundschule, zudem an ca 20 Tagen/Jahr in den übrigen Bereichen). Ein Teil der Einnahmen ist iRd sog. Übungsleiterpauschale steuerfrei, es handelt sich dabei um Einnahmen aus der Tätigkeit als Honorarkraft in der Ganztags-Grundschule (1.560,- €/Jahr) und als VHS-Dozentin (626,- € Honorar zzgl 150,- € Spesenerstattung im Jahr). Neben diesen 2.336 € "Übungsleitereinnahmen" habe ich weitere 2.222 € Einnahmen erzielt.

    Nun meine Frage: WO gebe ich die 2.336 € "Übungsleitereinnahmen" an? In der Anlage N in Zeile 27 ODER in der EÜR zu meiner Anlage G (dort dann in Zeile 12)?

    Danke im Voraus für Tipps und Hinweise!


    #2
    Vielleicht ist es ja sogar egal. Wenn es Honorar heißt, dann würd ich's eher nicht in die Anlage N schreiben.

    Kommentar


      #3
      Tätigkeiten als Dozentin oder im Bereich der Betreuung gehören m. E. richtigerweise in der Anlage S erklärt. Dort gibt es auch die Möglichkeit,

      den Übungsleiterfreibetrag zu erfassen, was in der Anlage G nicht möglich ist. Es wäre eine eigene EÜR zu erstellen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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